Mai 2002 | Helga Treeß, Thomas Lamm
Die Auseinandersetzung mit der Delinquenz im Kindes- und Jugendalter hat vor allem in der öffentlichen Debatte dazu geführt, dass Kinder und Jugendliche oft unter einen “Generalverdacht” betrachtet werden. Die Sachverständigen des 11. “Kinder- und Jugendberichtes der Bundesregierung” haben jüngst wieder darauf hingewiesen. Bei der Frage nach den geeigneten Instrumenten der Jugendhilfe wird in der Folge übersehen, dass diese im günstigsten Fall Beiträge zur primären Kriminalprävention im Kindes- und Jugendalter leisten kann, originär aber andere Aufträge hat. Noch deutlicher wird das Dilemma beim Reizthema der “Geschlossenen Unterbringung” im Rahmen der Jugendhilfe. Die in diesem Zusammenhang aufgestellten Forderungen unterstellen, dass es Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sei, die öffentlichen Erwartungen nach sicherer Verwahrung und Strafe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu erfüllen. Dies entspricht aber weder dem gesetzlichen, noch dem fachlichen Auftrag.
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