September 2002 | Dr. Michael Lindenberg
1. Wie wird bisher auf kriminelles Verhalten von Minderjährigen in Hamburg reagiert?
Hinter der Frage steht doch wohl: angemessen oder nicht angemessen? Das ist selbstverständlich eine Frage der Perspektive. Fest steht jedoch, dass im gesetzlichen Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine unglaubliche Fülle von Möglichkeiten entwickelt wurde, um auf Jugendliche erzieherisch einzuwirken, und dies trifft auch auf die Entwicklung im Rahmen des KJHG im vergangenen Jahrzehnt zu. Manche dieser Möglichkeiten sind vielleicht merkwürdig. Ich muss das nicht alles billigen. Dahinter steckt aber ein zentraler Leitgedanke Sozialer Arbeit. Er lautet: Die Kinder und Jugendlichen sind es uns wert, dass wir so viel wie möglich mit ihnen gemeinsam versuchen. Und das ist nicht nur eine ethische Prämisse, sondern hat auch eine reale Grundlage, weil wir aus langjähriger Erfahrung wissen, dass sofortiges, hartes, strafendes Eingreifen sachlich unangemessen ist. Es nützt weder den Jugendlichen, noch schützt es die Gesellschaft. Kriminologen beißen sich seit Jahrzehnten die Zähne daran aus, general- und spezialpräventive Effekte von Strafe empirisch nachzuweisen.
2. Wie beurteilen Sie die Einrichtung eines “Familien-Interventions-Team” (FIT), das ab Oktober 2002 als Beratungsdienst in Hamburg fungieren soll?
Das FIT soll nach meiner Auffassung vor allem als ein Kontrollorgan fungieren, und nicht als eine pädagogische Einrichtung. Es soll Druck auf den ASD und die beteiligten Träger ausüben. Das Wort “Beratungsdienst” halte ich daher nicht für angemessen.
3. Wie sind die Erfahrungen mit der geschlossenen Unterbringung von Minderjährigen?
Mit Blick vorauf? Auf den Schutz vor kriminellen Verhalten? Das steht doch wohl im Mittelpunkt. Selbstverständlich kann die geschlossene Unterbringung dies nicht verhindern. Sie soll diesen Schutz aber suggerieren, einen Schutz, der real nicht eingehalten werden kann. Außerdem gibt es ja keine totale geschlossene Unterbringung. Immer werden fallweise Absprachen getroffen, die darauf hinauslaufen, dass die untergebrachten Jugendlichen desto mehr Ausgang und Freiheiten bekommen, je länger sie sich in der Einrichtung aufhalten. So sieht es auch das Hamburger Senatskonzept vor. Es ist ein Stufenkonzept, in dem sich die Jugendlichen freie Zeit durch Wohlverhalten und Mitwirkung erkaufen können. Diesen Zusammenhang können sie dort lernen. Die Erziehung im Käfig erzieht sie zum Leben im Käfig.
4. Mit welchen Fachgremien ist das Konzept von Frau Schnieber-Jastram abgestimmt und was folgern sie daraus für den Erfolg des Konzeptes?
Abstimmungen hat es im Vorfeld nicht gegeben. Dies wäre auch kaum im Sinne der Senatorin möglich gewesen, hat doch der Landesjugendhilfeausschuss bereits im Frühjahr des Jahres eine abschlägige Position zur geschlossenen Unterbringung eingenommen. Auch die Position der Fachbehörde ist latent ablehnend. Die Wohlfahrtsverbände haben sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Das trifft auch auf mittlerweile mehr als 50 Hamburger Träger zu. Mein Kollege Timm Kunstreich hat das Verfahren deshalb – völlig zu Recht, wie ich meine – als einen “Staatsstreich von Oben” gekennzeichnet. Schließlich sieht das KJHG ein Abstimmungsverfahren vor. Was ich daraus folgere? Es wird ein harter Kampf für die Senatorin werden.
5. Wie sollte Ihrer Meinung nach mit kriminellen Minderjährigen umgegangen werden?
Das steht im Gesetz. Jugendhilfe geht in allen Fällen – auch in den schwierigen, die es ja unbestreitbar gibt -, von der Betreuung und gegebenenfalls von der geschützten Inobhutnahme aus. Jugendhilfe darf gar nicht ausgrenzen und bestrafen. Jugendhilfe hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie erfinderisch ist, was ihre Betreuungsarrangements betrifft. Ohne Frage kann das sehr personalintensiv sein, bis hin zu einem Betreuungsschlüssel von 1:1. Doch das scheint ja auch weiterhin möglich zu sein, wenn ich mir das Senatskonzept zur geschlossenen Unterbringung ansehe. Da ist dieser Betreuungsschlüssel ebenfalls vorgesehen. Nur muss in einem Punkt stets Klarheit herrschen: Jugendhilfe kann kein Dienst zur Verhinderung von Kriminalität werden. Das nimmt im übrigen auch die Justiz oder die Innenbehörde nicht für sich in Anspruch. Das kann niemand ernsthaft für sich in Anspruch nehmen. Doch abschließend auch eine kritische Anmerkung in die Richtung Sozialer Arbeit: sie darf ebenfalls nicht so tun, als ob sie Kriminalität verhindern könnte, wenn sie nur genügend Ressourcen hätte. Dagegen ist Soziale Arbeit stets der ernsthafte Versuch, die Probleme der Jugendlichen mit der Gesellschaft und die Schwierigkeiten der Gesellschaft mit den Jugendlichen zu bearbeiten. Zu ihrer Ernsthaftigkeit gehört es auch, dass sie offen mit ihren begrenzten Möglichkeiten umgeht und dazu steht. Sie soll keine falschen Versprechungen machen, wie sie derzeit von der Senatsseite im Zusammenhang mit der geschlossenen Unterbringung suggeriert werden.
Erschienen auf der Homepage des Sozial- und alternativer Wohlfahrtsverband (SOAL e.V.)