Maya Meiners: Damit Erziehung wieder zur Strafe wird? Die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg

Juni 2003 | Diplomarbeit von Maya Meiners

Inhalt

  • 1 Einleitung
  • 2 Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe – Ein Überblick
    • 2.1 Verfassungs- und jugendrechtliche Grundlagen der geschlossenen Unterbringung
      • 2.1.1 §1631b BGB als Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen
      • 2.1.2 Grundrechtsichernde Verfahrensvorschriften des Familiengerichtsgesetzes (FGG)
    • 2.2 Geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe – Ein bundesweiter Überblick in Zahlen
  • 3 Die Entwicklung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg
    • 3.1 Der Mord an Dabelstein 1998 in Hamburg-Tonndorf
    • 3.2 Der Bericht der Enquete-Kommission – “Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen”
    • 3.3 Der Regierungswechsel 2001 in Hamburg
    • 3.4 Die Umsetzung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg
      • 3.4.1 Das Konzept des Hamburger Senats
        • 3.4.1.1 Das Familien-Interventions-Team (FIT)
        • 3.4.1.2 Die geschlossene Unterbringung
      • 3.4.2 Eine erste Bestandsaufnahme
  • 4 Geschlossene Unterbringung in der fachlichen Diskussion
    • 4.1 Argumente der Befürworter geschlossener Unterbringung
      • 4.1.1 Pädagogische und therapeutische Argumente für geschlossene Unterbringung
      • 4.1.2 Strukturelle Argumente für geschlossene Unterbringung
    • 4.2 Argumente der Kritiker geschlossener Unterbringung
      • 4.2.1 Rechtliche Argumente gegen geschlossene Unterbringung
      • 4.2.2 Pädagogische Argumente gegen geschlossene Unterbringung
      • 4.2.3 Strukturelle Argumente gegen geschlossene Unterbringung
  • 5 Damit Erziehung wieder zur Strafe wird? Die geschlossene Unterbringung als Thema der Politik
    • 5.1 “Innere Sicherheit” als politisches Leitthema
    • 5.2 “Konfrontative Pädagogik” als politische Praxis im aktivierenden Sozialstaat
  • 6 Abschließende Betrachtung
  • 7 Abkürzungen
  • 8 Literatur

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