In einer Geschichte über die Haasenburg und ihren Rechtstreit betet eine Zeitung krude Argumentationen der Anwälte der Firma nach. Job verfehlt.
Im Rechtsstreit über die Schließung der Jugendheime der Haasenburg GmbH in Brandenburg will das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Betreiber und dem Brandenburger Jugendministerium einen Vergleich anbieten. Das ist befremdlich, denn zuvor hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in der Sache Backpfeifen verpasst, die den pädagogischen Ansätzen der Firma würdig gewesen wären.
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