Online-Veranstaltung: Vortrag & Diskussion zum Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.09.2022 | |
Immer wieder gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe Diskussionen um freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringungen. – Aber inwiefern sind solch massive Eingriffe in die Freiheitsrechte junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich überhaupt zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen sind sie es nicht? Wie können Betroffene gegen Freiheitsentzug in der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen? | ![]() |
In dieser Online-Veranstaltung wird Prof. Dr. jur. Janssen wesentliche Inhalte aus ihrem Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ vorstellen. … mehr Informationen und ANMELDUNG unter diesem LINK zum Sondernewsletter der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe |
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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
"Ich bin gegen geschlossene Unterbringung weil unsere Zivilgesellschaft nur wachsen und sich verfestigen kann, wenn Rechtsbewusstsein und Formen von Verhältnismäßigkeit im Umgang miteinander - von 'Allen' getragen - z.B. durch Institutionen, wie das Jugendamt gelebt werden.
Regelbrüche und Verhaltensauffälligkeiten von jungen Menschen benötigen gerade hier besonders respektvolles Vorgehen und durch und von den Betroffenen zugelassenes 'Verstehen wollen'. Das geht nicht ohne Vertrauen.
Junge Menschen können Grenzen nur in einem vertrauensvollen konsequenten Gegenüber annehmen. Jugendhilfe sollte deshalb gerade von diesen jungen Menschen als eine Chance erkannt werden können und nicht als Kontrolle abgelehnt werden müssen.
Eine unabhängige Beschwerdestelle/Ombudsstelle scheint gerade für junge Menschen die Hilfe zur Erziehung bekommen, nach den Erfahrungen mit der Einrichtung Haasenburg - als bessere Gewähr für ein ausbalanciertes Leben - eine Notwendigkeit zu sein.
Die Kosten, die unsere Zivilgesellschaft zum Wachsen benötigt, müssen dringend eine verbesserte Grundlage bekommen. Alleine ein Ernstnehmen des §1 SGB VIII würde einen ausschließlich kontrollierenden Kinderschutz verhindern. Integration muß eine volkswirtschaftlich besser bewertete und ausfinanzierte Perspektive haben."
Peter Meyer (Rentner, ehem. Sozialarbeiter, die letzten 18 Jahre des Sozialarbeiter-Berufslebens bis 2009 im ASD des Bezirksamts Wandsbek arbeitend) → Alle Statements im ÜberblickArchive
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