Online-Veranstaltung: Vortrag & Diskussion zum Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.09.2022 | |
Immer wieder gibt es in der Kinder- und Jugendhilfe Diskussionen um freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringungen. – Aber inwiefern sind solch massive Eingriffe in die Freiheitsrechte junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich überhaupt zulässig? Und unter welchen Voraussetzungen sind sie es nicht? Wie können Betroffene gegen Freiheitsentzug in der Kinder- und Jugendhilfe vorgehen? | ![]() |
In dieser Online-Veranstaltung wird Prof. Dr. jur. Janssen wesentliche Inhalte aus ihrem Rechtsgutachten „Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe“ vorstellen. … mehr Informationen und ANMELDUNG unter diesem LINK zum Sondernewsletter der Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe |
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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
Prof. Dr. Michael Lindenberg (Ab Sommersemester 1998 Professor für Organisationsformen Sozialer Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule des Rauhen Hauses in Hamburg. 2005 – 2011 Rektor der Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie in Hamburg, emeritiert):
„Wenn wir ein schwieriges Kind aus schwierigen, oft gewalttätigen Zusammenhängen und aus einer vielleicht problematischen Familie mit anderen Kindern zusammenbringen, die ebenfalls von früh an unter diesen Stressoren gelebt haben, und wenn wir diese Gruppe von Kindern dann in eine ebenfalls äußerst schwierige, gefängnisähnliche und damit tendenziell gewalttätige geschlossene Situation bringen, in der sie strikten Regeln unterworfen sind und fast ausschließlich darauf orientiert werden, diese Regeln einzuhalten – dann darf sich niemand wundern, wenn sich ihre Schwierigkeiten noch weiter vervielfältigen. Und wenn wir diese Potenzierung der Schwierigkeiten den Kindern zurechnen, dann liegt der Fehler nicht bei den Kindern, sondern bei den Erwachsenen, die sie in diese gefährliche Situation gebracht haben, anstatt ihnen Beistand zu leisten.“
→ Alle Statements im ÜberblickArchive
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