Im Rechtsstreit um die Schließung der Skandal-Heime der Haasenburg GmbH in Brandenburg bietet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen Vergleich an. Das Gericht werde dem Betreiber und dem Brandenburger Jugendministerium einen Vorschlag unterbreiten, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Dienstag nach einem ersten Erörterungstermin.
Spannend ist die juristische Entwicklung vor allem, wenn man sich das Urteil der Cottbusser Richter ansieht, vor denen die Haasenburg GmbH krachend gescheitert war. Es ist vom 13. Januar 2014 und öffentlich einsehbar.
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