Zur geschlossenen Unterbringung von Jugendlichen, insbesondere in der Einrichtung des Trägers Haasenburg GmbH in Brandenburg
Resolution der GEW Hamburg
Die GEW Hamburg hat empört die wiederholt durch die Medien und die Anfragen der Fraktionen der Linken und von Bündnis 90/die Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft an den Senat der FHH bekannt gewordenen kindeswohlgefährdenden Zustände in der Einrichtung Haasenburg GmbH zur Kenntnis genommen.
Durch eine Diskussionsveranstaltung des Vereins “Anwalt des Kindes in Hamburg” am 25.3.2013 im Hamburg Haus Eimsbüttel wurde darüber hinaus bekannt, dass beim Träger Haasenburg GmbH Menschenrechtsverletzungen augenscheinlich Teil einer verurteilungswürdigen Praxis gegenüber den aufgenommenen Jugendlichen sind.
Die GEW begrüßt, dass die Hamburger Aufsichtskommission für geschlossene Heime wieder belebt worden ist und erwartet, dass sie die Bedingungen für die Hamburger Jugendlichen vor Ort schnellst möglichst überprüft und notwendige Konsequenzen einleitet.
Die GEW Hamburg ist der Meinung, dass sich eine Unterbringung zum Wohle des Kindes und die Aufnahme “Gefährdeter Minderjähriger” durch den Träger Haasenburg GmbH ausschließen. Die im Bildungsbereich tätigen GEW Mitglieder sehen sich unter den Bedingungen nur schwer in der Lage mit dem ASD zusammenzuarbeiten, wollen sie nicht Anlass sein, dass Jugendliche in die Haasenburg eingewiesen werden.
Die GEW fordert die BASFI als in Hamburg zuständige Fachbehörde auf, entsprechend zu handeln und bestehende Belegungsvereinbarungen mit dem o. g. Träger zu beenden und für die Zukunft auszuschließen.
Die GEW fordert die Schaffung adäquater pädagogischer Alternativen für die Unterbringung und Begleitung der gefährdeten jungen Menschen, die in den üblichen Wohnformen und Betreuungsarrangements der Jugendhilfe pädagogisch nicht erreicht werden.
Wegsperren ist keine Lösung. Hamburger Jugendliche müssen angemessen betreut werden. Für die GEW ist eine geschlossene Unterbringung kein adäquates pädagogisches Mittel. Sie muss unserer Ansicht nach abgeschafft werden.
Hamburg, den 28.05.2013