Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen
Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz seit der Reform des § 1631b BGB im Jahr 2017 der familiengerichtlichen Genehmigung. Die im Jahr 2017 erfolgte Aufnahme der freiheitsentziehenden Maßnahmen als Absatz 2 der Norm hatte u.a. die Ziele, die Eltern zu entlasten, diese Maßnahmen unter familiengerichtliche Kontrolle zu stellen sowie sie zu verkürzen, um so Kinder und Jugendliche vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.
Dreizehn junge Menschen aus mehreren Bundesländern, die eigene Erfahrungen mit dem Thema haben, haben in drei Wochenend-Workshops ihre Erfahrungen mit Geschlossenheit und Freiheitsentzug ausgetauscht. Sie haben die reformierte Rechtslage diskutiert und Möglichkeiten zusammengetragen, wie Beteiligung und Beschwerde in Jugendhilfe und Psychiatrie trotz Freiheitsentziehung eingefordert und gelebt werden können. Erfahrene Sozialpädagog*innen und Jurist*innen des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. haben die jungen Menschen auf diesem Weg begleitet. Herausgekommen ist eine Broschüre zum Thema, die die jungen Menschen selbst verfasst haben.
Die Broschüre lässt sich hier downloaden und hier bestellen: https://freiheitsentzug.info/geschlossene-unterbringung/broschuere-bestellen/
Weitere Materialien zum Thema Geschlossene Unterbringung sind über die folgenden Kategorien auffindbar:
Presse bis 2017 und Drucksachen des Hamburger Senats bis 2015 zum Thema “Geschlossene Unterbringung” sind fortlaufend auf einer eigenen Seite gesammelt: Senatsdrucksachen
VIDEO: Nach Haasenburg und Friesenhof Skandal. Was muss besser werden in der Heimpolitik? taz Salon Hamburg. Moderation: Kaija Kutter, Redakteurin der taz.nord. Veranstaltung vom Dienstag, den 15. September 2015, 19.30 Uhr, im Kulturhaus 73, Schulterblatt 73, 20357 Hamburg
Kinder und Jugendliche müssen in Heimen besser geschützt werden. Wie kann verhindert werden, dass es ihnen dort womöglich noch schlechter geht als in ihren Familien? Gehören autoritäre Konzepte wie Phasenmodelle geächtet? Geht es besser ohne Heime?
Darüber diskutierten:
Karl Heinz Brisch, Kinder- und Jugendpsychiater der Uniklinik München, Bindungsforscher, Leiter eines Projekts zur Traumadiagnostik ehemaliger Haasenburg-Jugendlicher
Burkhard Czarnitzki, Abteilungsleiter für Jugendsozialarbeit bei Basis und Woge e.V., Hamburg
Wolfgang Hammer, ehemaliger Leiter der Abteilung Jugendhilfe in Hamburg und früherer Sprecher der Jugendministerkonferenz für Kinderschutz
Timm Kunstreich, Sozialwissenschaftler, früherer Leiter der sozialpädagogischen Aus-/Fortbildung beim Jugendamt Hamburg
Dabei waren auch Straßenkinder, u.a. Isi und Lucas.