Pressemitteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zur Aufsichtskommission (24.07.2013)

Senator Scheele beruft Aufsichtskommission für Jugendheime mit geschlossener Unterbringung

Senator Detlef Scheele hat die Aufsichtskommission für die geschlossene Unterbringung wieder eingesetzt und neue Mitglieder berufen.

Berufen wurden:

Martin Apitzsch, Referent für Hilfen zur Erziehung des Diakonischen Werkes Hamburg

Ulrich Kruse, Diplom-Psychologe, Flensburg

Monika Schorn, Richterin am Amtsgericht Hamburg

Prof. Dr. jur. Bernhard Villmow, Kriminologe, Hamburg

Dr. med. Frank Wistuba, Jugendpsychiatrischer Dienst Bezirksamt Eimsbüttel

Mit beratender Stimme wird Christa Töwe der Kommission angehören. Sie ist die Leiterin des Referats Jugenddelinquenz in der Hamburger Sozial- und Familienbehörde.

Die Aufsichtskommission besucht jährlich mindestens einmal – in der Regel unangemeldet – Einrichtungen der Jugendhilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche (Einrichtungen mit geschlossener Unterbringung). Sie überprüft, ob die mit der geschlossenen Unterbringung verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt und die Rechte der Kinder und Jugendlichen gewahrt werden.

Die Leitungen der geschlossenen Einrichtungen sind verpflichtet, die Aufsichtskommission bei ihrer Arbeit zu unterstützen, sie auf Verlangen bei ihrer Besichtigung zu begleiten und die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Außerdem müssen sie die Kinder und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten über deren Rechte und die Aufgaben der Kommission informieren.

Die Aufsichtskommission ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Hilfeplanung beim Träger und beim Jugendamt angefertigten Berichte und Dokumente einzusehen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich ist. Das Ergebnis von Überprüfungen muss die Kommission der Einrichtung sowie dem Träger der Einrichtung mittteilen. Falls in dem Bericht Beanstandungen enthalten sind, muss sie zusätzlich die zuständige Sozial- und Familienbehörde informieren. Die Aufsichtskommission entscheidet im Einzelfall, ob und wieweit auch Wünsche und Beschwerden mitgeteilt werden. Eine Zusammenfassung der Berichte, die keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulässt, sendet der Senat alle zwei Jahre an die Hamburger Bürgerschaft.

Hintergrundinformationen

Nachdem in Hamburg im Jahr 2003 eine geschlossene Einrichtung geschaffen wurde, ist im Dezember 2004 die gesetzliche Grundlage für eine Aufsichtskommission geschaffen worden. (§ 27a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – AG SGB VIII.) Diese hat den Auftrag, das Kindeswohl und insbesondere die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen, in denen diese geschlossen untergebracht werden, durch unabhängige Besuche zu überprüfen. Diese Befugnisse der Kommission gehen über die bestehenden Instrumente der jugendamtlichen Aufsicht hinaus.

Nachdem die geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße Ende 2008 geschlossen wurde, hatte die Aufsichtskommission ihre Arbeit beendet. Im April dieses Jahres hatte Senator Scheele angekündigt, die Aufsichtskommission erneut zu berufen – insbesondere nachdem die Unterbringung hamburgischer Jugendlicher in den drei Heimen der Haasenburg GmbH kritisiert worden war.

Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4060730/2013-07-24-basfi-aufsicht-jugendheime.html

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