September 2006
Der Projektbericht des Deutschen Jugendinstituts kann über diesen Link heruntergeladen werden.
September 2006
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August 2006 | Recht und Psychiatrie, 24. Jg., Heft 3 / 2006
Bei dissozialen Jugendlichen scheinen längerfristige freiheitsentziehende Maßnahmen (FM) nach § 1631 b BGB in Form geschlossener Unterbringung manchmal unausweichlich, doch solche Maßnahmen dürfen nicht willkürlich erfolgen. Anhand der Ergebnisse einer aktuellen Studie wird aufgezeigt, wie “willkürlich” die Indikationen für FM in Jugendhilfe bzw. Jugendpsychiatrie sind und zwangsläufig sein müssen, mit welchen Begründungen Jugendliche in der Jugendhilfe geschlossen untergebracht werden und unter welchen Bedingungen FM für dissoziale Jugendliche in der Jugendpsychiatrie erfolgen.
April 2006 | Artikel ZJJ – Ausgabe 01/2006
Der Artikel von Christiane Blömeke (MdHB, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion) ist über diesen Link abrufbar.
Januar 2006 | erschienen in: (Hrsg.) DVJJ, Verantwortung für die Jugend, Dokumentation des 26. Deutschen Jugendgerichtstages vom 25.9.-28.9.2004 in Leipzig, Schriftenreihe der DVJJ Bd 37, Mönchengladbach 2006
In meinem Beitrag will ich die Entwicklung zu einer punitiver werdenden Jugendhilfe in ihren politischen Zusammenhang stellen. Der Aufsatz fußt auf der These von der helfen und zugleich strafenden Seite des aktivierenden Staates (vgl. nur Dahme et al. 2003; Dahme & Wohlfahrt 2003; Lindenberg 2002; Lindenberg & Schmidt-Semisch 2003; Ziegler 2002). Die geschlossene Unterbringung verkörpert den Übergang von der helfenden zur strafenden Seite, sie bildet das Scharnier. Ich diskutiere die geschlossene Unterbringung als ein Fallbeispiel für diese Verbindung.
Dabei sehe ich bei der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung einen Mechanismus am Werk, der in der Jugendhilfe zunehmend wieder akzeptiert wird. Mit dem Wort “Mechanismus” will ich deutlich machen, dass es sich bei dieser Wiedereinführung um einen für die Jugendhilfe zwangsläufigen Vorgang handelt. Auf diesen Vorgang kann sie selbst nur sehr begrenzt Einfluss nehmen, da die Wiedereinführung durch politische Kräfte veranlasst wird, ihr zunächst einmal äußerlich sind. Mit jeder Landtagswahl, in der die Wähler eine politische Verschiebung nach rechts herbeiführen, wird die Widerstandskraft der Jugendhilfe gegenüber der Wiedereinführung jedoch geringer. Denn unmittelbar nach jeder Regierungsbildung beginnt eine öffentlich geführte Debatte über die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung, die in der Regel durch eine entsprechende Koalitionsvereinbarung bereits vorgeprägt ist. Weiterlesen
November 2005
In meinem Beitrag gehe ich davon aus, das es ethisch und moralisch nicht vertretbar ist, sich nur in vorbehaltloser Parteilichkeit für den Willen der Klienten einzusetzen, sondern dass es für eine sozial-pädagogische Handlungsorientierung in der Jugendhilfe auch erforderlich sein kann, unter Umständen auch gegen den Willen der Klienten zu handeln. Diese Aussage erhält ihre Begründung dadurch, dass Pädagogik stets auf normativen Grundlagen basiert. Und zu deren Vermittlung ist die Sozialpädagogik verpflichtet. Dies kann allerdings nicht so weit gehen, in der Vermittlung dieser normativen Grundlagen auf die Geschlossene Unterbringung zurückzugreifen, wie es augenblicklich vermehrt diskutiert wird. Denn die normativen Grundlagen und ihre sozialpädagogische Umsetzung müssen immer und erneut rationalen Begründungen unterworfen werden. Diese Begründungen sind im Rahmen der geschlossenen Unterbringung nicht zu erreichen. Im Gegenteil, wie das Beispiel der Geschlossenen Unterbringung in Hamburg zeigt, entstehen dabei Handlungszwänge, die das sozialpädagogische Proprium einer in der Gesellschaft etablierten Kompetenz im Umgang mit Sozialfragen, die auf einer rational begründeten Vermittlung normativer Grundlagen beruht, nachhaltig bedrohen. Weiterlesen
21. Oktober 2005 | Birgit Schnieber-Jastram
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
“Feuerbergstraße – ist das nicht das Haus, aus dem alle Jugendlichen rauslaufen und wo alles drunter und drüber geht? Und von diesem Chaos will die Senatorin nichts gewusst haben?” Die Geschlossene Unterbringung ist kein Chaos-Haus. In ihr wird professionell von hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schwierigste Arbeit mit den ihnen anvertrauten jungen Menschen geleistet – zu deren Wohl und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Nun sind vier Fälle rechtlicher Probleme bekannt geworden: Liegen alle notwendigen Einwilligungen bzw. Zustimmungen bei der Vergabe von Psychopharmaka und bei HIV-Tests vor? Dürfen alle Briefe an die Jugendlichen geöffnet werden? Und – bezogen auf das FIT – lagen die formalrechtlichen Voraussetzungen für die Einweisung in die Geschlossene Unterbringung vor, nämlich die Rechtskraft der familiengerichtlichen Beschlüsse? In der Sache wird auch künftig die Vergabe von Psychopharmaka bei Vorliegen entsprechender Indikation notwendig sein, ebenso wie HIV-Tests. Und auch Briefe werden – unter einschränkenden Bedingungen – geöffnet werden müssen. Rechtliche Unklarheiten bzw. Unsicherheiten sind bzw. werden ausgeräumt. Von einem Chaos in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße habe ich nichts gewusst, konnte ich auch nichts wissen, denn es gab und gibt kein Chaos. Es gab Anlaufschwierigkeiten, wie zum Beispiel bis vor 1 ½ Jahren Entweichungen aus der Einrichtung heraus, Beschwerden von Mitarbeitern und viele problematische Situationen. Probleme sind da. Sie werden gelöst, und zwar von den zuständigen Mitarbeitern. Das ist unser Alltag, in der Einrichtung wie auch woanders. Über Schwierigkeiten und Probleme der Geschlossenen Unterbringung war ich selbstverständlich informiert. Nicht bekannt waren mir die erwähnten juristischen Aspekte. Der Staatsrat und ich haben versucht, diesen Sachverhalt öffentlich deutlich zu machen. Wir brauchen dafür wohl noch ein bisschen Zeit. Das Thema Jugendhilfe ist eben auch sehr komplex. Jeder Einzelfall ist komplex. Und das Interesse mancher, die Geschlossene Unterbringung schlecht zu reden, ist immer noch sehr groß. Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht unser Haus gut da. Arbeiten wir daran, dass es so bleibt.
Birgit Schnieber-Jastram
August 2005 | FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 2 / 2005
Ein offener Brief zur geschlossenen Unterbringung. Der Autor Martin Herz war selbst in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße. Nicht als Besucher oder “Zaungast”, sondern als Honoramitarbeiter. Er hat dort eine Weile gearbeitet und dabei viele Eindrücke und Erkenntnisse gewonnen. Der Brief wird in drei Teilen im Forum für Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht.
Der Text kann über diesen Link heruntergeladen werden.
31. März 2005
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich wende mich mit diesem Brief an Sie als Fachkolleginnen und Fachkollegen der Hamburger Jugendhilfe, um Ihnen eine Rückmeldung zu dem von Herrn Herz verfassten und in Ihrer Publikation FORUM veröffentlichten “offenen Brief zur Geschlossen Unterbringung” zu geben. Dass Sie und Ihre Autoren die Geschlossene Unterbringung kritisch sehen und ablehnen ist dabei nicht der Punkt. In der Vergangenheit haben Sie im FORUM Texte veröffentlicht, die man immer noch als einen Beitrag zur Fachdebatte bezeichnen konnte. Mit den Berichten einzelner Personen von ihren Eindrücken aus kurzen Besuchen in der Geschlossenen Einrichtung haben Sie aus meiner Sicht bereits die Grauzone jenseits einer soliden Fachdebatte betreten. Mit dem Beitrag von Herrn Herz haben Sie meines Erachtens die Grenze des Tolerierbaren überschritten. Für die engagierte Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für mich ist dieser Text eine Beleidigung. Darüber hinaus bin ich höchst irritiert darüber, dass Sie solche Formen der Darstellung tolerieren und publizieren. Weiterlesen
30. März 2005 | FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 1 / 2005
Ein offener Brief zur geschlossenen Unterbringung. Der Autor Martin Herz war selbst in der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße. Nicht als Besucher oder “Zaungast”, sondern als Honoramitarbeiter. Er hat dort eine Weile gearbeitet und dabei viele Eindrücke und Erkenntnisse gewonnen. Der Brief wird in drei Teilen im Forum für Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht.
Der Text kann über diesen Link heruntergeladen werden.
2. März 2005
Geprüft wurde der Zeitraum von der Eröffnung der Feuerbergstraße im Januar 2003 bis zum 11. Februar 2005. Die Akten weisen an verschiedenen Stellen Lücken auf oder sind nur in Kopie vorhanden.
Die Akteneinsicht belegt eine deutliche Zunahme kritischer Situationen und unhaltbarer Zustände in der GUF, für die die zuständige Senatorin die politische Verantwortung trägt und die aus Sicht der GAL das Scheitern des Konzeptes belegen:
Aus diesem Grund fordert die GAL die Senatorin Schnieber Jastram erneut auf politische Verantwortung zu übernehmen und das starre Festhalten an dem Konzept der GUF aufzugeben. Es ist unerlässlich alternative Konzepte anstelle der GUF zu entwickeln. Nachbarländer, wie Schleswig Holstein haben da schon gut Vorarbeit geleistet.
Die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen gegenüber ihren Erziehern/Betreuern ist im Jahr 2004 sprunghaft angestiegen. Das Jahr 2005 verzeichnet für die ersten 5 Wochen eine noch höhere Anzahl an Gewalttaten, so dass eine steigende Tendenz in diesem Jahr ebenfalls nicht auszuschließen ist.
Die Gewaltausbrüche der Jugendlichen richten sich nicht nur gegen das pädagogische Personal, sondern auch gegen die Mitarbeiter des Securitas-Sicherheitsdienstes. Auch hier zeigt sich eine zunehmende Tendenz. Während im Jahr 2003 der Sicherheitsdienst noch zurückhaltender eingesetzt wurde und keinerlei Übergriffe gegenüber den Mitarbeitern von Securitas zu verzeichnen sind, gibt es im Jahr 2004 analog zur Ausweitung des Einsatzes im Tagesdienst, rund 7 Vorfälle. Für den Zeitraum vom 1.01.05 -11.02.05 gibt es bereits 2 Vorfälle.
Neben den besonderen Vorkommnissen, die direkte Übergriffe auf die Betreuer beschreiben, ist in der GUF auch eine zunehmende Tendenz von Auseinandersetzungen mit körperlicher Gewalt unter den Jugendlichen zu beobachten.
Auffällig ist, dass in den ersten 9 Monaten des Betriebes der GU kein Vorfall dieser Art zu verzeichnen war. Erst ab September 2003 gibt es Fälle, in denen die Jugendlichen untereinander in nennenswerter Weise Gewalt anwenden. Dann allerdings nimmt die Anzahl zu.
Herausragend sind hier die ersten Wochen des Jahres 2005. Wenn diese Tendenz sich so vorsetzen würde, dann gäbe es rein rechnerisch am Ende des Jahres 2005 rund 64 Vorfälle von Gewalt unter den jugendlichen Betreuten.
Zur Regelung der Konsequenzen, die aus den Übergriffen erfolgen, wurde eine Dienstvorschrift erstellt, die aus Notwehrgründen eine kurzzeitige Fixierung der Jugendlichen erlaubt. Zu dem Zweck soll der betreute Jugendliche “geordnet zu Boden gebracht werden” und solange fixiert werden, bis er sich beruhigt. Tritt keine Beruhigung ein, dann sind Fesseln aus Klettbändern erlaubt.
Auch bei den Gefahrensituationen, die sich aus körperlichen Auseinandersetzungen unter den Jugendlichen ergeben, werden zur Deeskalation u.a. physische Mittel eingesetzt (Bodenkontakt, Fixierungen, Klettfesseln).
In der GUF ist ein starker Anstieg an Gewalttaten zu verzeichnen, die sich sowohl gegen die Betreuer richten, als sich auch in zunehmenden Auseinandersetzungen unter den Jugendlichen bemerkbar machen. Der Grund hierfür ist in dem Konzept der GUF zu suchen, das als oberste Priorität für die GUF-Mitarbeiter das “Halten der Jugendlichen in der Einrichtung” benennt und dazu die Bedingungen von Geschlossenheit verwendet. Durch diese Geschlossenheit entsteht ein zunehmender Druck nach innen. Die technischen Sicherheitsmaßnahmen, sowie die Maßnahmen zur Gefahrenabwendung und die unzureichende räumliche Situation (siehe Ausstattung) verstärken diesen Druck, insbesondere bei erhöhter Anzahl von zu betreuenden Jugendlichen.
Die sozialpädagogische Arbeit in der Einrichtung ist mit einem hohen Maß an Gefährdung der MitarbeiterInnen verbunden. Die MitarbeiterInnen geben an, sich am Rande ihrer Belastungsgrenze zu fühlen. Es kommt zu seelischen und körperlichen Belastungssituationen. In der Folge kommt es zu einer erheblichen Personalfluktuation (Zahlen ließen sich in den Akten nicht finden, werden nachgefragt). Gesuche um Versetzungen oder Kündigungen, Krankheiten oder Ausfälle durch Verletzungen sind an der Tagesordnung. Als Grund der Kündigungen wird immer wieder angegeben, dass bei dem konstant ansteigenden hohen Gewaltpegel keine pädagogische Arbeit möglich ist und das die entstehenden Gefahrensituationen konzeptionell bedingt sind.
Durch die immer wieder kehrenden zahlreichen Kündigungen, gibt es eine Unterversorgung mit pädagogischem Personal in der GUF. Nahezu durchgehend im letzten Jahr gab es wiederholt Stellenausschreibungen, die nicht zur Aufstockung der Personalstamms, sondern zum Füllen der Lücken dienten. Zum jetzigen Zeitpunkt sucht die GUF ebenfalls 2,5 MitarbeiterInnen.
Zur Unterstützung und Entlastung der MitarbeiterInnen des LEB und um den Personalmangel (pädagogisches Personal) auszugleichen, wird zunehmend auf den Einsatz von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes zurückgegriffen.
Während öffentlich dargestellt wird, dass Securitas gezielt nur zur Unterstützung bei Gefahrensituationen gerufen wird oder zur Begleitung von Ausgängen (Arztbesuche etc.) nötig ist, ergibt die Akteneinsicht eine andere Sachlage.
Mitarbeiter von Securitas übernehmen hiernach auch Betreuungs- und Beschäftigungsaufgaben mit den Jugendlichen, wobei sie auch mit den Jugendlichen alleine gelassen werden und z.T. eigenmächtig Entscheidungen treffen. Das widerspricht eindeutig der Aufgabe, der Qualifikation dieser Mitarbeiter sowie dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
Ein zusätzliches Sicherheitsrisiko entsteht dazu noch durch die Einsatzzeiten der Mitarbeiter, die bei Tageseinsätzen Schichten von 12 Stunden haben! Es ist geplant, einen regelmäßigen Tageseinsatz vertraglich zu vereinbaren.
Aus Sicht der GAL ist dies ein Armutszeugnis für die zuständige Behörde. Es wird versuch, die Lücken des fehlerhaften und unzureichenden Konzeptes durch nicht in der Jugendarbeit qualifizierte Personen auszugelichen. Pädagogik bleibt auf der Strecke. Hilfe zur Erziehung wird Aufgabe von Sicherheitsdiensten!
Dieser mangelhaften Zustände in der GUF versuchen sich die Jugendlichen durch Entweichungen zu entziehen. Dabei sind sie in ihren Fluchtmöglichkeiten sehr erfinderisch. Neben dem Überwinden von baulichen Sicherheitsmaßnahmen, kommt es auch zu Entweichungen in Form von “Weglaufen” aus verschiedenen Situationen heraus (Arztbesuch, Wegbringen von Müll und Geschirr etc). Die Anzahl der Entweichungen (auch Weglaufen) ist im Jahr 2003/2004 nahezu gleich geblieben.
Nicht mit bewertet wurden die Ausgänge, auf denen Jugendliche nicht zurückgekehrt sind.
Trotz massiver baulicher Veränderungen (Erhöhung der Zäune, durchbruchhemmende Fenster, Verbesserung der Schließanlage, Installation einer Videoüberwachung etc) gelingt den Jugendlichen immer wieder die Flucht. Es zeigt sich deutlich, dass das Sicherheitskonzept der Einrichtung nicht dem Druck gewachsen ist, der die Jugendlichen zum Ausbruch oder zum Weglaufen drängt. Eine Beziehungsarbeit zwischen den Jugendlichen und den Betreuern scheint nicht ausreichend hergestellt zu sein. Das Konzept der GUF verstärkt den Druck auf die Jugendlichen, Auswege zu finden. Hierbei werden auch selbstgefährdende Handlungen von Jugendlichen begonnen, die bis zum Selbstmordversuch reichen. Häufig soll mit diesen selbstgefährdenden Handlungen eine Beendigung der Betreuung in der GU erzielt werden.
Die Aktenlage bestätigt, die von uns bereits in der letzten Woche geäußerten Zweifel an einer zufriedenstellenden Zusammenarbeit zwischen dem FIT und dem LEB/GUF, sowie die unzureichende Aufstellung der Hilfepläne für die Jugendlichen.
Als Konsequenz wurde eine Dienstanweisung erarbeitet, die das Verfahren der Zusammenarbeit regelt. Über die Eignung der Maßnahmen entscheidet weiterhin das FIT.