Kriseninterventionsteam – KIT – Hannover: Bericht über die Untersuchung schwerwiegender Fälle von Intensivtätern im Kinderbereich

August 2003

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Landesjugendamt Rheinland: Pädagogik und Zwang – Rechte, Minderjährigenschutz, Freiheitsentzug

Juli 2003

Darf man die Freiheit von Kindern und Jugendlichen einschränken oder sie sogar entziehen, um mit ihnen pädagogisch arbeiten zu können? Unter welchen Voraussetzungen ist der Freiheitsentzug rechtlich zulässig? Welche Bedingungen sind zu beachten?

Zu diesen Fragen hat das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) einen Kriterienkatalog für Einrichtungen der Jugendhilfe aufgestellt. Nur unter den darin aufgeführten Voraussetzungen erteilt es zukünftig eine Betriebserlaubnis für pädagogische Angebote, die mit Freiheitsentzug verbunden sind. Neu ist auch, dass die unklare Rechtslage zur Zulässigkeit von Freiheitsentzug bei Minderjährigen durch die Notwendigkeit einer “Leib- oder Lebensgefahr” verdeutlicht wird.

Der Kriterienkatalog legt insbesondere fest, dass Freiheitsentzug zur Durchsetzung pädagogischer Maßnahmen ausschließlich in begründeten Einzelfällen zu verantworten ist. Die Kinder und Jugendlichen müssen in einer hierfür besonders geeigneten “Intensivgruppe” für einen bestimmten Zeitraum pädagogisch betreut werden. Keinesfalls werden Gruppen akzeptiert, die als sogenannte “geschlossene Gruppen” für alle dort Betreuten einen Freiheitsentzug vorsehen.

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Charlotte Köttgen: Die Gesellschaft und ihre Jugend

Juni 2003

1. Einleitung

Wenn Jugend in der Öffentlichkeit überhaupt Thema ist, dann wird über Risiken, Gewaltbereitschaft, Kriminalität und psychische Störungen geredet. Jugend ist doch der Hoffnungsträger und die Zukunft jeder Gesellschaft. Nicht bei uns? Kindern und Jugendlichen bereitet es erhebliche Schwierigkeiten, in dieser Gesellschaft einen angemessenen Platz zu finden. Wann leisten Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie einen Beitrag zur positiven Zukunftsgestaltung der Jugend? Der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft lässt sich daran messen, wie mit den Schwächsten Mitgliedern umgegangen wird. Ein notwendiger Integrationsprozess der Armen und Schwachen stellt sich nicht naturwüchsig ein, er muss vielmehr permanent neu ausgehandelt und erkämpft werden.

In diesem Beitrag geht es deshalb vor allem um jene Familien mit Kindern, die am Rande der Gesellschaft leben. Migration, Entwurzelung, Abschiebungen, Perspektivlosigkeit sind typisch für die Erfahrungen sozial und seelisch verletzter Kinder und Jugendlicher. Viele Kinder erleben überforderte Eltern, die durch Arbeitslosigkeit, Sucht, Gewalt und Vernachlässigung ihren Erziehungsaufgaben eben nicht wunschgerecht nachkommen können. In den Kontakten mit dem Regel – und Hilfesystem wiederholen sich besonders bei diesen Kindern und Jugendlichen gerade die Mechanismen, die zu den früheren Traumata gehörten. Für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen gibt es ausgefeilte therapeutisch und pädagogische Angebote, hier streiten sich allenfalls immer mehr spezialisierte Fachleute um die besseren Methoden und um Zuständigkeiten. Anders sieht das bei den sogenannten sozialen Randgruppen aus, sie erleben eher Verwahrung, Strafe, medikamentöse Ruhigstellung, schließlich enden viele im Abseits . Wechselnde Hilfsmaßnahmen, der Abbruch wichtiger sozialer Beziehungen, wenig Stabilität und Verlässlichkeit, diskriminierende Diagnosen, Wertungen und Etiketten in dicken Akten verfestigen fortgesetzt die Vorurteile. Weiterlesen

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Maya Meiners: Damit Erziehung wieder zur Strafe wird? Die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg

Juni 2003 | Diplomarbeit von Maya Meiners

Inhalt

  • 1 Einleitung
  • 2 Geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe – Ein Überblick
    • 2.1 Verfassungs- und jugendrechtliche Grundlagen der geschlossenen Unterbringung
      • 2.1.1 §1631b BGB als Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen
      • 2.1.2 Grundrechtsichernde Verfahrensvorschriften des Familiengerichtsgesetzes (FGG) Weiterlesen
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Michael Lindenberg, Hans Josef Lembeck: Das Familien-Interventions-Team (FIT) in Hamburg. Arbeitsauftrag, Chronik, Kritik

Mai 2003

Im Sommer vergangenen Jahres meldete die staatliche Pressestelle Hamburgs im Zusammenhang mit den politischen Plänen zur der Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe: “Neu ist insbesondere ein sogenanntes Familien-Interventions-Team (FIT), das erstmals alle Daten delinquenter Kinder und Jugendlicher zentral erfasst. Sobald ein Minderjähriger der Polizei auffällt, greifen die Mitarbeiter des FIT künftig ein, alle Eltern erhalten einen unverzüglichen Hausbesuch. Helfen die zunächst eingeleiteten Maßnahmen nicht, gibt es kein langes Zögern mehr. Die Kinder und Jugendlichen werden in eine geschlossene Unterbringung eingewiesen.” Wir geben im folgenden erstens eine knappe Beschreibung des Arbeitsauftrages, zweitens der Entstehung sowie drittens eine Auswahl kritischer Stimmen zu dieser neuen, behördlichen Jugendhilfe-Interventions-Gruppe. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Enthält die geschlossene Unterbringung Freiheitsentzug? Eine Glosse

Mai 2003 

Was kann ich noch Neues über die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen schreiben? Mein Schreibtisch ist bedeckt mit Papieren, die zu dem Thema bereits verfaßt worden sind. Ich setze mich hin und lese alles noch einmal durch. Dabei habe ich vielleicht doch etwas Neues herausgefunden: es könnte sein, dass geschlossene Unterbringung keinen Freiheitsentzug enthält. Doch entscheiden Sie selbst. Ich liefere Ihnen das Protokoll meines Versuches aus. Weiterlesen

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Michael Lindenberg: Geschlossene Unterbringung und geknechtete Pädagogik. Ein Kommentar zur Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg

Dezember 2002

Der Stadtstaat Hamburg plant die Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Das mag nichts besonderes sein, ist doch die Einschließung von Kindern und Jugendlichen bundesweit eine zwar randständige, aber doch geübte Praxis. Zwar sind dem Elften Jugendbericht zufolge in Deutschland derzeit keine Einrichtungen bekannt, die ausschließlich freiheitsentziehende Maßnahmen vorhalten, wie dies in Hamburg politisch gewollt ist. Danach bestehen in Regeleinrichtungen lediglich einzelne geschlossene Plätze. Zu diesen Platzzahlen trifft der Elfte Kinder- und Jugendbericht drei unterschiedliche Angaben: Erstens werden 122 Plätze entsprechend einer Umfrage vom Sommer 1996 bei den Landesjugendämtern angegeben; zweitens 84 Plätze gemäß der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik; drittens 146 Plätze nach einer Angabe der IGFH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen). Diese letzte Angabe deckt sich mit einer Erhebung des Landesjugendamtes des Saarlands. Danach hielten im Juni 2000 acht Einrichtungen insgesamt 146 Plätze vor. Weiterlesen

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Christian Bernzen: Juristisches Kurzgutachten

Dezember 2002 | Prof. Dr. Christian Bernzen

Juristisches Kurzgutachten zu den Eckpunkten eines Senatskonzept “Geschlossene Unterbringung für minderjährige Straftäter und Maßnahmen der Jugendhilfe zur Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern”.

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Michael Lindenberg: Von der geschlossenen Unterbringung in der Heimerziehung zu pädagogisch-therapeutischen Intensivabteilungen. Wandlungen in der Einsperrung von Kindern und Jugendlichen von 1980 bis heute

Oktober 2002

Im Jahr 1980 wurde die geschlossene Unterbringung in der Heimerziehung in Hamburg abgeschafft. Und wenn seinerzeit von Heimen die Rede war, dann waren auch tatsächlich Heime gemeint mit geschlossenen Abteilungen mit vergitterten Fenstern, Zellen mit Kloschlüsseln und Gucklöchern in den Zellentüren. In dem Film “Bambule” von Ulrike Meinhoff kann diese Form des Wegsperrens noch gut betrachtet werden. Aus heutiger Sicht ist es unglaublich, wie damals mit Jugendlichen umgegangen wurde, wie unglaublich, erkenne ich immer an dem Unglauben von Studierenden der Sozialpädagogik, wenn ich mit ihnen diesen Film “Bambule” sehe. Weil der Film auch noch in Schwarz-Weiß gedreht ist, meinen einige, das Zustände im Dritten Reich beschrieben werden oder aus der Frühzeit der DDR, aber ganz gewiss nicht aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer Zeit, in der sie gerade geboren wurden. Die Zeit ist offensichtlich über diese Form der Einsperrung hinweggeschritten, sie ist un-denkbar geworden. Daran besteht kein Zweifel, auch, wenn Jugendgefängnisse weiterhin bestehen, und teilweise immer noch mit alter baulicher Struktur. Der Symbolgehalt der Abschaffung dieser Einsperrung war in den 80er Jahren entsprechend beachtlich (Ehlers 2002,1) Weiterlesen

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Charlotte Köttgen: Wegsperren hilft nicht

September 2002 

Solange Armut, Hunger und Unwissenheit nicht beseitigt werden, macht man ein Volk zu Dieben und Räubern. (Pestalozzi)

Einleitung

In jedem Wahlkampf wird das Wegsperren von “kriminellen Kids, Intensivtätern, jugendlichen Gewalttätern” – und wie sie sonst noch verallgemeinernd heißen – zum symbolischen Allheilmittel der Politik. Am 12.12.2001 stirbt ein 19jähriger, gesunder Mann, nach der gewaltsamen Verabreichung von Brechmitteln durch Ärzte. Diese Maßnahme diente der Strafverfolgung, der Mann soll die verschluckten Drogen erbrechen. Die zwangsweise Verabreichung des Brechmittels dient nicht der Heilbehandlung, zu der der ärztliche Eid verpflichtet. Der Brechmitteleinsatz soll den Täter überführen um ihn auszuweisen oder einzusperren. Weshalb aber werden Vergleichbare Methoden bei den steigenden Zahlen an Wirtschafts – Kriminalität, die sich Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Bestechung, Filz u.a. leisten und die das Allgemeinwohl empfindlich schädigen, weder gefordert noch angewandt? Die todbringende, ärztlich durchgeführte Gewaltmaßnahme wird damit gerechtfertigt, daß der junge Mann schließlich “ein Dealer” war! Die Würde des Menschen, auch eines Dealers, ist unantastbar, sagt das Grundgesetz. Obwohl die Wiederholung des tödlichen Risikos nicht ausgeschlossen werden kann, die Ärztekammer den sofortigen Stopp des Einsatzes von Brechmitteln verlangt, sollen die Zwangsmaßnahmen in Hamburg dennoch fortgesetzt werden. Die geschürte Angst vor der Jugend wird zu Wahlkampfzwecken regelmäßig benutzt und mißbraucht.

Kriminalitätskurven werden wie an der Börse gehandelt. Das Grauen wird gesteigert….mit sex and crime lassen sich Geschäfte machen (Ostendorf,1998 ). Der Jugendliche, dem sein Vater einen guten Anwalt zur Seite stellen kann, wird nicht in gleicher Weise bestraft.

Ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel hier noch gewahrt?

Bedroht der Dealer auf der Straße tatsächlich die innere Sicherheit, wie es täglich suggeriert werden soll? Weiterlesen

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