Verschwiegene Gewalt – Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen der Gegenwart

Die letzte größere Veranstaltung in Bremen zu dem Thema (mit historischem Bezug) fand am Do 4.12.2018 // 19:00 Uhr im Haus im Park (Bremen Ost) statt. Titel: Verschwiegene Gewalt – Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen der Gegenwart, mit Friederike Lorenz, M.A., Erziehungswissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, FU Berlin.

Machtmissbrauch und Gewalt durch Mitarbeiter*innen in der Heimerziehung sind kein historisch überwundenes Thema, sondern ein andauerndes Problem, das sich regelmäßig anhand öffentlich werdender Fälle zeigt. Der Beitrag spannt den Bogen zur Gegenwart anhand einer Studie zu einem aktuellen Fall. In diesem hat ein für zwei Wohngruppen der stationären Eingliederungshilfe zuständiges Team über mehrere Jahre hinweg systematisch Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt. Im Vortrag wird der Frage nachgegangen, wie Gewalt und Machtmissbrauch in der gegenwärtigen Heimerziehung legitimiert werden und wie dabei ein Verschweigen der Gewalt in organisationalen Praktiken vollzogen wird.

Das Buch zu dem Thema: https://link.springer.com/book/10.1007%2F978-3-658-30299-3

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Gründung eines bundesweiten Bündnisses gegen Geschlossene Unterbringung

Am 10. Juli 2020 hat sich ein bundesweites Bündnis gegen Geschlossene Unterbringung (im Folgenden GU abgekürzt) konstituiert. Betroffene, Fachkräfte und WissenschaftlerInnen aus fünf Bundesländern gehören zu den GründerInnen. Diese, ursprünglich vom Hamburger Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung erstellte WEB-Seite, wird künftig erweitert um alle beteiligten Bundesländer. Alle Interessierten sind herzlich willkommen sich anzuschließen. In Sachsen und Thüringen ist aktuell eine bedenkliche Ausweitung Geschlossener Heimerziehung, begleitet von entsprechenden “pädagogischen” Legitimierungsversuchen, zu beobachten.

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„Dressur zur Mündigkeit?“ – Tribunal über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland – 30. Oktober 2018 – 14-21 Uhr im Wichernsaal des Rauhen Hauses

Biographischer Rückblick eines Ehemaligen: https://www.geschlossene-unterbringung.de/2020/07/dressur-zur-muendigkeit-von-renzo-rafael-martinez/

Download: Flyer und Plakat

Es ist keineswegs so, dass mit dem Abschluss der beiden Runden Tische zur  Heimerziehung in West und Ost alles zum Besten stünde – im Gegenteil: trotz unbestreitbarer Verbesserungen gibt es eine zunehmende Tendenz der Verletzung von Kinderrechten.

Besonders deutlich wird diese Verletzung durch eine bislang im wissenschaftlichen und fachpolitischen Diskurs kaum beachtete, in der Praxis aber mittlerweile vorherrschende Technologie: die des „Stufen-Vollzuges“ oder des „Phasen-Modells“. Dieses Konzept – inspiriert von den Bootcamps in den USA und behavioristischen Dressurexperimenten – fußt auf entwürdigenden und stigmatisierenden Degradierungs-Zeremonien, auch wenn findige Professionelle für deren Bezeichnung ständig neue Vokabeln erfinden.

Derartige Stufenprogramme widersprechen grundlegenden Menschenrechten und sind nicht mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zu vereinbaren (BMFSJ 2007). Sie verstoßen gegen den gesamten Tenor der Konvention, vor allem aber gegen Art. 2: Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot, gegen Art. 9: Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang, sowie gegen Art. 12, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass die Willensäußerungen des Kindes „angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen sind.

Da diese Konvention in Deutschland unmittelbare Gültigkeit hat, müssen Einrichtungen, die mit derartigen Degradierungszeremonien arbeiten, abgeschafft oder zumindest gezwungen werden, ihre Arbeitsweisen fundamental zu verändern. Diese Forderung ist allerdings durchaus umstritten. Die Befürworter von pädagogisch legitimiertem Zwang und therapeutisch begründeter Einschließung sehen darin vielmehr notwendige Interventionen, um gefährdete Kinder und Jugendliche vor ihrem eigenen, risikoreichen Verhalten zu schützen.

Diese Kontroverse soll in Form eines Tribunals zugespitzt werden. Im Mittelpunkt des Tribunals steht eine Jury, die mit in der Sache kompetenten Personen besetzt ist. Sie befragt Zeuginnen und Zeugen und hört Sachverständige an.

Das Tribunal findet statt am 30. Oktober 2018 von 14:00 bis 21:00 Uhr im Wichernsaal des Rauhen Hauses, Horner Weg 180, 22111 Hamburg (nahe der gleichnamigen U-Bahn-Station)

Folgende Erstunterzeichnende unterstützen das Tribunal und treten dafür ein, dass die Ergebnisse dem Ausschuss für die Rechte des Kindes nach Art. 43 der UN-Kinderrechtskonvention vorgelegt werden (in der Reihenfolge des Eingangs bis 4.9.2018):

Prof. Dr. Fritz Sack, Sieglinde Frieß, Prof. Dr. Helga Cremer-Schäfer, Dr. Charlotte Köttgen, Prof. Dr. Manfred Kappeler, Dr. Michael Kirchner, Hans-Josef Lembeck, Prof. Dr. Joachim Schroeder, Prof. Dr. Joachim Weber, Günter Pabst, Prof. Dr. Christof Beckmann, Prof. Dr. Wolfgang Fritz Haug, Ronald Prieß, Dr. Wolfgang Hammer, Prof. Dr. Dietlinde Gipser, Dr. Heiner Zilmer, Prof. Dr. Reinhart Wolff, Prof. Dr. Heinz Sünker, Prof. Dr. Michael May, Wolfgang Rosenkötter, Florian Muhl, Lea Degener, Jorrit Schwagereck, Christian Gatermann, Prof. Dr. Tilman Lutz, Prof. Dr. Michael Lindenberg, Prof. Dr. Johannes Richter, Prof. Dr. Timm Kunstreich, Prof. Dr. Peter Schruth, Dr. Hans-Ullrich Krause, Prof. Dr. Christof Radewagen, Prof. Dr. Regina Rätz, Dieter Reuter-Spanier, Sonja Töpfer, Birte Langhoff, Dr. Sandra Küchler, Sinah Mielich, Jaqueline Gebhardt, Peter Wensierski.

Prof. Dr. Lothar Krappmann, von 2003 bis 2011 Mitglied im 13-köpfigen UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, schrieb: „Danke für die Einladung. Ich bin dabei. Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen werden in dieser Dressur verletzt; das sollte im Tribunal der zentrale Bezugspunkt sein.“

Wer das Tribunal „Dressur zur Mündigkeit?“ und die Forderung, dass die Ergebnisse dem UN- Ausschuss für die Rechte des Kindes mitgeteilt werden und dass die Bundesregierung aufgefordert wird, dazu Stellung zu nehmen, unterstützen möchte, möge dies über die im folgenden Dokument genannten Kontaktdaten mitteilen: UNTERSCHRIFTENLISTE

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Hamburg / Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung Hamburg

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Nachtrag zum Fachtag bei der Patriotischen Gesellschaft

Auszug aus dem “Bienenkorb” 02/18 der Patriotischen Gesellschaft:

„Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim.“
Fachtag des Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung am 26.02.2018
Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim.“ Das war in den 1950er und 1960er Jahren für viele Jugendliche eine Drohung, die oft die Konsequenz hatte, dass sie wegen „beginnender Verwahrlosung“ in eine Erziehungsanstalt eingewiesen wurden. Am 26. Februar zog sich dieser Ausspruch als roter Faden durch einen Fachtag des Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung. In fünf „Stationen“ wurden die über 180 Besucher im Haus der Patriotischen Gesellschaft auf eine Zeitreise durch die Heimgeschichte von der „Schwarzen Pädagogik“ der 1950er Jahre bis zur heutigen Heimerziehung mitgenommen.
Der Spiegel-Autor Peter Wensierski las aus seinem Buch „Schläge im Namen des Herrn“, das 2004 die Missstände in Heimen der BRD aufdeckte. Die plastische Darstellung der Heimkinderschicksale erzeugte Betroffenheit unter den Zuhörern, die durch die Erzählungen des ehemaligen Heimkindes Wolfgang Rosenkötter, der drei Jahre in Fürsorgeeinrichtungen Entpersönlichung, Schläge und Diskriminierung erlebte, noch verstärkt wurde. Der Schauspieler Klaus Mikoleit las das erste Kapitel aus Siegfried Lenz‘ „Deutschstunde“, das die Thematik ebenfalls aufgreift.
In den anschließenden Diskussionen bestand Einigkeit, dass solche Geschehnisse nie wieder passieren dürfen und verstärkte Kontrollen, z. B. der Heimaufsicht, nötig sind. Eine geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mache nur die Hilflosigkeit der Fachkräfte deutlich.
Auch in der ehemaligen DDR gab es geschlossene Heime, wo Heimkinder misshandelt und gequält wurden. Das machte ein filmisches Interview mit einer ehemaligen Heimbewohnerin des geschlossenen Jugendwerkhofes Torgau deutlich.
Dr. Dorothee Bittscheidt und Dr. Charlotte Köttgen berichteten über die Heimreform in den 1980er Jahren in Hamburg und die Konsequenzen für die Hamburger Jugendhilfe. Anschaulich stellten Prof. Michael Lindenberg, Prof. Tilman Lutz und Prof. Timm Kunstreich die „Auswüchse“ der Jugendhilfe in der heutigen Zeit dar. Die „Haasenburg“, der „Friesenhof“ und andere Einrichtungen zeigen, dass es noch nicht vorbei ist. Geschlossene Unterbringung ist nicht nur eine Verletzung von Menschenrechten, sondern auch unsinnig, weil sie das Gegenteil dessen erzeugt, was sie angeblich erreichen will: eigenständiges und verantwortliches Handeln. Erziehung ist nur in Freiheit möglich. Das machten auch die „Stra-
ßenkinder“ von der Organisation MOMO deutlich, die berichteten, dass sie von Behörden und in Einrichtungen oft nicht erst genommen und ihre Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden. Man sollte ihnen besser zuhören.
Die geschlossene Unterbringung wirft nicht nur Fragen der Humanität auf, die sich bekanntlich darin zeigt, wie eine Gesellschaft mit ihren Schwächsten umgeht, sondern auch um Fragen der Effektivität der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Es geht um das Recht, nicht nur gewaltfrei, sondern auch in Freiheit erzogen zu werden.
Wolfgang Rosenkötter

Wolfgang Rosenkötter ist Sozialwissenschaftler mit langjährigem Engagement in der Demokratisierung der Heimerziehung und der Aufarbeitung – mit persönlicher Erfahrung – der Heimerziehung in den 1950er und 60er Jahren.

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Interviewpartner gesucht

„Flattert im Winde, purpurne Fahnen!
Arbeiterkinder, helfet uns bahnen
Wege zu frohe, lichtvolle Zeit:
Wir Pioniere sind immer bereit!
Wir Pioniere sind immer bereit!“
(T.: dt. A. Sharow/M.: Deschkin)

Interviewpartner/innen gesucht!

Für meine Dissertation suche ich Betroffene, die im Zeitraum von 1965/66 bis 1989 inNormalheimen der ehemaligen DDR lebten.
Ziel meiner Untersuchung ist es, anhand von biographischen Interviews die
Erziehungspraktiken in den Normalheimen und – damit verbunden – den subjektiv erlebten Alltag der Heimbewohner/innen zu rekonstruieren sowie herauszufinden, wie sich diese gegenwärtig zu ihrer (Heimerfahrung in der) Kindheit und Jugend verhalten.
In den vergangenen Jahren ist das öffentliche und wissenschaftliche Interesse an der Aufarbeitung der DDR-Heimpädagogik zwar gestiegen, die Studien beschränken sich zumeist aber auf die Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe. Auch die Biographien der Betroffenen werden nicht in einem ausreichenden Maße berücksichtigt.
Aus diesem Grund suche ich für mein Dissertationsvorhaben Interviewpartner/innen, die – im Zeitfenster von 1965/66 bis 1989 in Normalheimen aufwuchsen oder Abschnitte ihrer Kindheit und/oder Jugend dort verbrachten und
– bereit sind, mir ihre Lebens- und Familiengeschichte zu erzählen.
Die hierfür notwendigen biographischen Interviews werden von mir vor Ort durchgeführt und auditiv erfasst. Aus datenschutzrechtlichen und forschungsethischen Gründen bin ich dazu verpflichtet, alle personenbezogenen Angaben zu anonymisieren. Bei Veröffentlichung werden Rückschlüsse auf Ihre Person nicht mehr möglich sein.
Angelehnt an die marxistisch-leninistische Gesellschaftstheorie sah die (Sozial)Pädagogik der DDR ihren Auftrag vorrangig in der Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu„sozialistischen Persönlichkeiten“. Die Hervorbringung eines solches Menschenbildes war Aufgabe der Gesellschaft als Ganze und beschnitt auf diese Weise die Eltern und Vormünder in ihren (individuellen) Erziehungsvorstellungen und -entscheidungen. Mit Ihrer Unterstützung leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in der DDR. Ich freue mich, wenn Sie mich bei meiner Arbeit
mit einem Interview unterstützen.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Constanze Schliwa
Universität Hamburg
Tel.: 040 42838-9749
E-Mail: constanze.schliwa@uni-hamburg.de
https://www.ew.uni-hamburg.de/ueber-die-fakultaet/personen/schliwa-c.html

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Kommentar zum Haasenburg-Prozess

Kein Freispruch, keine Verurteilung

Der vorerst letzte Prozess gegen die Heimerzieher endet ohne strafrechtliche Verurteilung. Auch, weil es nicht um Kinder der oberen Mittelschicht ging.

Der Prozess gegen zwei ehemalige Betreuer der Haasenburg GmBHendete am Donnerstag nach vier Stunden mit einem Deal. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt, wenn die Angeklagten an das mutmaßliche Opfer je eine Geldsumme von 750 Euro als Abgeltung für eventuell entstandene Nachteile zahlen. Ein Freispruch ist das nicht für die beiden Männer, denen vorgeworfen wurde, dem damals 16-jährigen Jungen mit schmerzenden Handgriffen ein Handgelenk beschädigt und eine Ohnmacht herbeigeführt zu haben.

Doch es ist auch keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kann mit dem Deal gut Leben. Das Verfahren wurde abgekürzt, der Zeuge nicht gehört, es gab keine Plädoyers und die Schuldfrage wurde letztendlich nicht geklärt, auch mit Blick auf die Verantwortlichen in der Haasenburg. Ein unpolitisches Ende. Es ist vorerst der letzte Prozess dieser Art, auch wenn ein Ex-Heimbewohner gerade noch letzte juristische Mittel gegen die Einstellung seines Verfahrens einlegt.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Haasenburg-Skandals wäre wohl energischer verlaufen, wenn es hier um Kinder der oberen Mittelschicht a la Odenwaldschule ginge, deren Eltern sich teure Anwälte leisten können. So aber wurden von 70 Verfahren 66 eingestellt, viele Tatvorwürfe wegen Verjährung nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft hat auch in diesem Prozess die Glaubwürdigkeit des Klägers hinterfragt. Die Strafverfolgung in zwei anderen Fällen beschränkte sich auf Lektüre von Akten; von den Jugendlichen genannte Zeugen wurden nicht gehört. Eine ernsthafte systematische Aufarbeitung des Komplexes Haasenburg steht nach wie vor aus. Die Strafverfolgungsbehörde hat wenig dazu beigetragen, Aufklärung zu schaffen.

Trotzdem wirft dieser Prozess, zu dem es offenbar noch kam, weil die Generalsstaatsanwaltschaft es anordnete, ein Schlaglicht auf die Verhältnisse in den vor vier Jahren geschlossenen Heimen.

Haasenburg hat es jetzt nicht leichter

Und es ist nicht der letzte Akt. Denn es steht immer noch ein anderes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht offen, bei dem der Träger gegen die Schließung klagt, um dann zivilgerichtlich Schadenersatz einzufordern.

Hat die Heimfirma Haasenburg jetzt bessere Chancen auf Erfolg, weil es kaum verurteilte Erzieher gibt? Eher nein. Denn zum einen sind Strafrecht und Jugendhilferecht zwei verschiedene paar Schuhe. Strafrecht muss im Zweifel für den Angeklagten streng auf Beweisführung achten. Eine Heimerlaubnis muss widerrufen werden, wenn das Wohl der Kinder nicht sicher ist. Hier zählen nicht nur einzelne Misshandlungen, sondern die auch Gesamtumstände der Heimunterbringung.

Zum anderen könne die Gegner der Schließung aus dem Ausgang des letzten Prozesses gerade keinen Honig saugen. Ist ein Gericht von der Unschuld überzeugt, muss es Freispruch geben.

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Prozess Skandal in Haasenburg-Heimen

1.500 Euro für ein kaputtes Gelenk

Die Misshandlungen in den Haasenburg-Heimen hatten strafrechtlich kaum Folgen. Jetzt endet ein Prozess mit einem einfachen Deal.

BERLIN taz | Wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen mussten sich am Donnerstag ein 55-jähriger Exbetreuer der Haasenburg-Heime und sein 50-jähriger Kollege vor dem Amtsgericht Strausberg verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, im Jahr 2011 den damals 16-jährigen Jugendlichen G. am ersten Tag seines Aufenthalts im Heim Müncheberg in seinem Zimmer mit schmerzhaften Hebelgriffen an den Händen festgehalten zu haben. Dabei soll er in Ohnmacht gefallen sein. Außerdem soll sein Handgelenk dauerhaft geschädigt sein.

Der Prozess wurde nach vier Stunden Verhandlung vorläufig eingestellt. Voraussetzung ist, dass die beiden Angeklagten an das Opfer je 750 Euro zahlen. „Der Vorfall war 2011. Das Verfahren ist für alle sehr belastend“, sagte Richterin Susanne Cramer. Für ein Urteil hätte man weitere Beweise erheben und das Verfahren nicht an diesem Tag beenden können.

Vier Jahre ist es her, dass die Haasenburg-Heime in Brandenburg durch die Landesregierung geschlossen wurden. Grundlage war der Bericht einer Untersuchungskommission. In den Heimen seien „Willkür und Bestrafung unzulässig ausgeprägt“, sagte der Kommissionsvorsitzende Martin Hoffmann damals.

Parallel gab es bei der Staatsanwaltschaft 55 Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 85 beschuldigte Betreuer. Doch der größte Teil wurde inzwischen eingestellt. Der einzige andere Fall, der wegen dem Einsatz körperlicher Gewalt vor Gericht kam, endete im März 2015 mit Freispruch.

Allerdings war damals das mutmaßliche Opfer ohne Anwalt im Gerichtssaal. Das war am Donnerstag in Strausberg anders. Der inzwischen 21-jährige G. wurde durch Anwalt Joachim Herrmann aus Berlin vertreten. Außerdem wurde ein ehemaliger Bewohner als Zeuge geladen.

Grund: Blick aus dem Fenster

Auslöser für die Maßnahme im Heim war laut Anklage, dass der Junge während der Bearbeitung von Aufgaben aus dem Fenster schaute, weinte und nach Aufforderung durch den Betreuer nicht mit ihm sprechen wollte. Der zweite Angeklagte und ein unbekannter Dritter sollen den Jungen etwa 40 Minuten an beiden Armen festgehalten und so viel Kraft auf den Geschädigten ausgeübt haben, dass dieser vor Schmerzen schrie und weinte und wegen des Schleims in Mund und Nase keine Atemluft bekam.

Zudem existiert ein Protokoll, dass der Junge selbst am Tattag schrieb. In dem Dokument hat er den Vorgang einschließlich der schmerzenden Handgriffe beschrieben. Er habe nichts gemacht, was diese Handlung rechtfertige, schrieb G. damals. Er habe nur aus dem Fenster geguckt, obwohl Betreuer J. ihn aufgefordert habe, sich umzudrehen. „Das kann doch kein Grund sein, die Handgelenke so zu verdrehen.“

G. wiederholte die Schilderung vor Gericht. „Die haben alle fünf Minuten gefragt, ob ich mit ihm sprechen kann. Ich habe mit dem Kopf geschüttelt“, sagte er mit sehr leiser Stimme. Dann hätten die Betreuer jeweils den Druck erhöht. „Die Schmerzen waren so stark, dass ich ohnmächtig geworden war.“ Er demonstrierte dem Gericht im Stehen an Armen und Beinen seines Anwalts, wie die Betreuer ihm die Gelenke umbogen.

Der junge Mann wurde 2012 aus dem Heim entlassen. Die Hände seinen danach immer dicker geworden. Als er später ein Praktikum bei einem Gerüstbauer machte, wurden die Probleme so deutlich, dass er sich 2015 in ärztliche Behandlung. Die Hände wurden operiert und zuvor untersucht. Der Spezialist stellte zwei Rissverletzungen an Gelenkkapsel und Gelenkknorpel fest.

Erinnerungslücken

Die beiden Angeklagten sagten, sie könnten sich an den Vorfall nicht erinnern. Es gibt jedoch ein Protokoll des Betreuers B., aus dem hervorgeht, dass der Junge an besagtem Tag in seinem Zimmer „stehend begleitet“ wurde. Es sei bei dem Jungen eine rein verbale Grenzsetzung erfolgt. Er sollte sich umdrehen, um ein Gespräch zu ermöglichen. Die Handgriffe seien demnach gar nicht angewandt worden.

Die Strategie der Verteidigung war es, die Glaubwürdigkeit des Zeugen infrage zu stellen. Auch die Staatsanwältin fragte den jungen Mann peinlich nach seinem Lebenslauf. Immerhin warf die Richterin kurz ein, dass der Zeuge im Saal nicht der Angeklagte sei. Anwalt Jens Hennersdorf duzte gar den Opferzeugen, was ihm einen Rüffel der Nebenkläger einbrachte.

Nach einem Rechtsgespräch einigten sich die Verfahrensbeteiligten am Nachmittag auf einen Handel. Das Opfer bekommt 1.500 Euro Schmerzensgeld. Dafür wird das Verfahren eingestellt. „Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, sagte Anwalt Herrmann.

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Security macht sich breit

Der Landesbetrieb Erziehung setzt in mittlerweile 16 Einrichtungen externe Sicherheitsleute ein. Häufig nur als Nachtwache. Die Linke hält das für ein gefährliches Konzept

Von Kaija Kutter

Im vergangenen November standen zwei Sicherheitsleute vor Gericht, die 2016 einen 17-Jährigen misshandelt haben sollen. Das Verfahren wurde letztlich eingestellt. Wie berichtet, schilderte einer der Angeklagten, dass der Jugendliche nicht aus dem Bett wollte, aber einen Hausverweis hatte. Da er sich weigerte, sein Zimmer zu verlassen, hätten sie ihn am Arm gepackt, worauf er geschrien und sich gewehrt habe. Da habe man ihn auf den Boden drücken und die Polizei rufen müssen. Bis die kam, sei er fünf Minuten gefesselt gewesen.

Der Vorfall spielte sich in einer Einrichtung des Landesbetrieb Erziehung (LEB) in der Hammer Straße ab, die unter dem Namen „2. Chance“ bekannt ist. Demnächst soll die Einrichtung in den Jugendpark nach Langenhorn umziehen. Der Sicherheitsdienst, so heißt es im Konzept, helfe unter anderem auch bei der „Durchsetzung der Hausordnung“.

„In der Kinder und Jugendhilfe haben solche Dienste nichts zu suchen“, sagt Jugendpolitiker Mehmet Yildiz von Linken. „Den Einsatz solcher Dienste durch Durchsetzung der Hausordnung lehnen wir strikt ab“, ergänzt Fraktionschefin Sabine Boeddinghaus. Aus den Untersuchungen zum 2008 geschlossenen Heim Feuerbergstraße ging hervor, dass diese Dienste „zur Eskalation beitrugen“. Doch wie die Linke durch eine Anfrage erfuhr, setzt der LEB mittlerweile in 16 Häusern Security ein.

Es werde in der taz oft ein falsches Bild vom Sicherheitsdienst gezeichnet, sagt LEB-Geschäftsführer Klaus-Dieter Müller. „Als ob das Leute mit schwarzen Klamotten und Sonnenbrillen sind.“ In den meisten Einrichtungen übernehme das sorgfältig ausgewählte Sicherheitspersonal nur die Nachtwache. Zum Beispiel in der Jugendwohnung Diagonalstraße. Oder in vier Einrichtungen für ambulantes betreutes Wohnen, in der bis zu 20 unbegleitete Geflüchtete, die schon 16 sind, in eigenen Zimmern wohnen. Der Schlüssel liegt bei drei Pädagogen für 16 Jugendliche. Nachts ab halb zehn sitzt eine Sicherheitskraft in Büro und passt auf.

Auch in den Einrichtungen für jüngere Geflüchtete ist nachts ein Sicherheitsmann, „weil da sonst keiner ist, das ist wie ein Concierge“, erklärt Müller. Gleiches gelte für zwei Einrichtungen für junge Alleinerziehende, wobei dort immer eine Sicherheitsfrau sei. Wenn etwas los sei, etwa ein Partner randaliere oder ein Kind weine, könne die Sicherheitskraft die schlafende Pädagogin wecken.

Tagsüber seien die Kräfte beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) in Alsterdorf präsent. Dort komme es vor, sagt Müller, dass junge Menschen mit Problemen wie Autismus separat allein betreut werden und der Sicherheitsdienst aufpasst, „zum Beispiel, wenn die Pädagogen mal Pause machen“.

Und der Sicherheitsdienst ist tagsüber in der „2. Chance“. Diese sei zunächst für junge Geflüchtete geschaffen worden, die in anderen Einrichtungen noch nicht richtig Fuß fassen und vielleicht nie richtig diagnostiziert worden sind. „Dort findet das statt, deswegen ist es eine Clearingstelle“, so Müller. Der Vorfall mit dem Jungen, der nicht aus dem Bett wollte, habe sich dort in der Hammer Straße ereignet. Die Jugendlichen lernten auch Struktur, dazu gehöre es, morgens aufzustehen, erläutert Müller. „Wer meint, er ist krank, muss zum Arzt oder sich sonst äußern, warum er nicht aufstehen kann.“ Es gebe auch mal einen Hausverweis.

Er könne aber auch nicht ausschließen, dass Mitarbeiter einmal genervt reagierten. Vorfälle, bei denen die Security handgreiflich werde, würden dokumentiert, „auch damit wir zum Beispiel eine Beschwerde eines Jugendlichen bewerten können“, und als „besonderes Vorkommnis“ an ihn gemeldet. Das komme etwa alle ein bis zwei Monate vor. Zurzeit sind acht Jungen in der „2. Chance“, die seit Oktober generell für männliche Jugendliche ab 14 da ist. Die ersten seien schon in Jugendwohnungen gewechselt. „Wir haben positive Rückmeldungen“, sagt Müller.

Die Linke lehnt Security in der Jugendhilfe ab, kündigt weitere Fragen an und fordert eine Überarbeitung des Konzepts der „2. Chance“. „Ich fürchte, dass Security in immer mehr Bereichen kommt“, sagt Yildiz. In kritischen Lagen müssten sich „Pädagogen kümmern“.

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Wegschließen ist out

Wegschließen ist out / TAZ-Nord vom 14.05.2018

Hamburg hat in drei Jahren nur eine Jugendliche im geschlossenem Heim untergebracht.
Doch in Langenhorn ist eine neue Clearing-Stelle geplant, die mit Wachdienst arbeitet
Von Kaija Kutter

Vier Jahre nach Schließung der Haasenburg-Heime ist das Wegschließen in Hamburg nicht mehr in Mode. Das könnte sich allerdings unter der Hand ändern, weil der Senat eine Einrichtung für schwierige Flüchtlinge für die allgemeine Jugendhilfe öffnen möchte.
Hatte der Senat von 2008 bis 2013 insgesamt 52 Kinder in Brandenburg untergebracht, so gibt es seit 2015 nur einen Fall einer geschlossenen Unterbringung. Das geht aus einer Protokollnotiz des Landesjugendhilfeausschusses hervor, die der taz vorliegt.
Demnach wurde ein Mädchen in ein geschlossenes Heim in Bayern gebracht. Nach Ablauf des dafür nötigen Gerichtsbeschlusses sei sie dort freiwillig geblieben und in eine offene Gruppe verlegt worden. Es gab für zwei weitere Jungen einen Beschluss für ein geschlossenes Heim, doch die kamen stattdessen in ein offenes Heim.
„Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass geschlossene Einrichtungen in anderen Bundesländern eher keine Hamburger Minderjährigen aufnehmen“, heißt es in dem Papier. Und Familienrichter seien nicht bereit, einen Beschluss zu erlassen, wenn nicht feststeht, wohin das Kind soll. Deshalb stelle das Familieninterventionsteam (FIT)
auch kaum Anträge.
Die geplante Kooperation mit Bremen für ein gemeinsames Heim ist gescheitert, weil der dortige rot-grüne Senat das nicht mehr wollte. Die Sache hat überschaubare Kosten von 40.000 Euro verursacht. Hamburg plant immer noch sein geschlossenes  Heim. Doch die Überlegungen seien „nicht abgeschlossen“, heißt es.
Die Haasenburg-Heime wurden 2013 von der brandenburgischen Jugendministerin dicht gemacht, nachdem eine Untersuchungskommission schwere Mängel auflistete. Der SPD -Senat agierte damals zweigleisig. Einerseits begannen die Planungen für das eigene Heim, andererseits  die Stadt seither die – von vielen als Alternative bezeichnete „Koordinierungsstelle individuelle Unterbringung“.
Diese beim Paritätischen Wohlfahrtsverband angesiedelte Stelle arbeitet effektiv.
„Die Erfahrungen zeigen, dass geschlossene Heime in anderen Ländern eher keine
Hamburger nehmen“ (Protokoll-Jugendhilfeausschuss)
58 Fälle wurden dort seit 2014 in einem Träger-Fallverbund beraten. Ihre Aufgabe besteht darin, „komplexe, sehr herausfordernde Jugendliche mit einem guten, tragfähigen,
langfristig wirksamen Hilfesetting zu versorgen“, steht im Protokoll. „Diese Stelle arbeitet gut. Man sieht, dass Hamburg keine geschlossenen Heime braucht“, findet Mehmet Yildiz von der Linksfraktion. Allerdings scheint Hamburg im Windschatten des hohen Flüchtlingszuzugs von
2015 doch auch restriktivere Formen stationärer Jugendhilfe zu etablieren. In der Zeit,
da Hamburg viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen hatte, schuf der Landesbetrieb Erziehung (LEB) die Clearingstelle „Zweite Chance“ an der Hammer
Straße mit zwölf Plätzen. Diese richtet sich an junge Flüchtlinge, die in anderen Einrichtungen aufgrund ihres Verhaltens „keinen Platz fanden oder dort nicht Fuß fassen konnten“, schreibt derLEB. Das Besondere: Die Einrichtung hat einen Sicherheitsdienst, der Teil des Teams ist. Er soll die Pädagogen auch beim „Durchsetzen der Hausordnung“ unterstützen. Die “Zweite Chance” soll zum 30. Juni am Standort Hammer Straße „aufgegeben werden“, weil sich dieser nicht eigne, und an den Jugendparkweg 58 in Langenhorn verlagert werden. Das steht in einem Antrag, der im Bezirk Nord vorgestellt wurde. Und jetzt – wo nicht mehr so viele junge Geflüchete da sind – soll die Einrichtung allgemeiner Teil der Jugendhilfe werden. Zielgruppe seien männliche Jugendliche von 14
bis 17 und junge Volljährige bis 21 Jahre, teilt die Sozialbehörde mit. Sie sei nicht auf minderjährige Ausländer beschränkt. Mehmet Yildiz findet das Konzept problematisch. „Eine Clearingstelle ist dazu da, die Bedarfe eines jungen Menschen zu ermitteln“, sagt er. Hier aber gehe es schon im Konzept um deren Defizite. Auch habe ein Sicherheitsdienst konzeptionell in der Jugendhilfe nichts zu suchen. „Da wird verwaltet, das hat mit zweiter Chance nichts zu tun“, kritisiert er. Der Abgeordnete will jetzt beim Senat erfragen, nach welchen Regeln der Wachdienst arbeitet und ob es ihn auch in anderen Jugendheimen gibt.

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Änderung BGB TAZ Online vom 3.7.2017

http://www.taz.de/!5426179/

Zwangsmaßnahmen im Heim
Genehmigung durch Familienrichter
Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, dass freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern rechtlich normiert. Aber es gibt ein Trostpflaster.

HAMBURG taz | Zu den vielen Gesetzen, die der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche verabschiedete, gehört auch jenes über „freiheitsentziehende Maßnahmen“ bei Kindern und Jugendlichen. Wenn künftig in einer Klinik, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung einem Minderjährigen durch mechanische Vorrichtungen wie Gurte, Medikamente oder Isolation die Freiheit entzogen wird, muss dies zuvor ein Familienrichter genehmigen.
Das Gesetz, das um ein Uhr in der Nacht zu Freitag mit Stimmen von SPD, CDU und Grünen verabschiedet wurde, ist umstritten. Rund 50 Hochschulprofessoren aus der Jugendhilfe hatten in einem Appell gewarnt, dass auf diese Weise problematische Praktiken wie Festhalten mit schmerzhaften Polizeigriffen legalisiert würden.
„Wir sehen die gute Absicht dieses Gesetzes, aber die Wirkung könnte eine andere sein“, sagt der Hamburger Sozialwissenschaftler Tilman Lutz. Die Professoren forderten ein grundsätzliches Verbot von Zwangsmaßnahmen in der Jugendhilfe. Lutz und Kollegen hatten ihre Bedenken nur schriftlich geäußert, nachdem die taz im März über die Gesetzespläne berichtete. Zu einem Gespräch mit Abgeordneten des Rechtsausschusses kam es nicht.
Das Gesetz sei nur ein „notwendiger erster Schritt“, man habe es sich nicht leicht gemacht, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Sonja Steffen. „Die Mitglieder des nächsten Bundestages müssen unbedingt darüber reden, ob freiheitsentziehende Maßnahmen insbesondere im Jugendhilfebereich überhaupt notwendig sind“. Ihr falle kein Fall ein, bei dem Zwangsmaßnahmen aus erzieherischen Gründen.

Doch das Gesetz sei nötig, da es im Feld der Behindertenhilfe häufiger zu Freiheitsentziehungen komme, und dafür allein die Zustimmung der Eltern ausreichend sei. Wie berichtet, wurde das Thema 2016 in Bayern nach Medienberichten über Kastenbetten für behinderte Kinder durch eine Expertenkommission untersucht. Bei einer Prüfung der 104 Einrichtungen gab die Hälfte an, auchfreiheitsentziehende Maßnahmen wie Pflegebetten, Gitterbetten oder Schlafsäcke anzuwenden.
Zustimmung der Eltern genügte
„Ich teile deren Anliegen“, sagt auch die Grüne Katja Keul zur Kritik von Lutz und Co. Aber das Problem der bisherigen Rechtslücke sei zu gravierend. Während es bei Zwangsmaßnahmen für Erwachsene stets eines Richterbeschlusses bedürfte, genügte bei Kindern die Zustimmung der Eltern. Und bislang, so Keul, hätten einige Heime die Aufnahme der Kinder von einem voraberteilten generellen Einverständnis zu freiheitsentziehenden Maßnahmen abhängig gemacht.
„Das geht von Fixierungen mittels Bauch- oder Fußgurt über die Gabe von sedierenden Medikamenten und Zimmereinschluss bis zum stundenlangen Aufenthalt in so genannten Time- Out-Räumen“. Von der neuen Hürde verspricht sie sich eine Eindämmung solcher Zwangsmaßnahmen.
Doch daran glaubt die Linke nicht. „Es besteht nach meiner Überzeugung die Gefahr, dass das Gegenteil eintritt“, sagte deren Abgeordneter Jörn Wunderlich. Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe seien menschenrechtsverletzende Praktiken und könnten von außen nicht kontrolliert werden. „Daran wird auch ein Richtervorbehalt nichts ändern“, sagte Wunderlich, der selber Richter ist. „Ich fordere grundsätzliche Gewaltfreiheit“.
Evaluierung nach fünf Jahren.
Der Links-Abgeordnete hatte am Mittwoch im Rechtsausschuss noch beantragt, dass es eine Anhörung mit der Jugendhilfe gibt, dann wäre das Gesetz in die nächste Legislatur verschoben worden. Aber das wollten SPD, CDU und Grüne nicht. Nun es gibt ein Trostpflaster: Eine Evaluierung nach fünf Jahren.
„Nach Ablauf von fünf Jahren werden wir anhand der Genehmigungsverfahren, die dann bestehen, schauen, wie sich die Neuregelung in der Praxis auswirkt und wie sie sich bewährt hat“, sagte SPD- Frau Steffen im Bundestag. Denn dann werde man auch erstmals Daten über die Häufigkeit solcher Beschlüsse haben, die bisher fehlen. Problem hierbei: Eben weil bisher Daten fehlen wird ein Vorher-Nachher Vergleich nicht möglich sein.

(Siehe auch “Stellungnahme Aktionsbündnis” )

 

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