Regeln für Zwangsmaßnahmen (taz, 19.5.2017)

Ethikrat zu Jugendhilfe

Regeln für Zwangsmaßnahmen

Der Ethikrat befasste sich mit einer Debatte, die bisher keine öffentliche Bühne fand – dem
„wohltätigen Zwang“ in der Jugendhilfe.

Mit Eile, so schien es, versuchen CDU und SPD noch vor den Neuwahlen ein umstrittenes Gesetz durchzubringen, das Zwangsmaßnahmen, wie Fixierungen oder räumliche Isolierung bei Kindern und Jugendlichen regelt. Doch jetzt setzt sich zumindest die SPD dafür ein, dieses Gesetz in einer öffentlichen Anhörung zu diskutieren, bei der auch die Kritiker zu Wort kommen sollen. Weiterlesen

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Wohin mit Hamburgs kriminellen Jugendlichen? (Hamburger Abendblatt, 19.4.2017)

Artikel und Kommentar im Hamburger Abendblatt vom 19.4.2017

Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/article210305173/Wohin-mit-Hamburgs-kriminellen- Jugendlichen.html

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Der Jugendhilfe-Bumerang (taz, 6.7.2017)

TAZ-Beitrag von Katja Kutter vom 6.7.2017

Kritik an Gesetzentwurf zu Fesselung

Der Jugendhilfe-Bumerang

Hamburger Professoren wollen ein Bundesgesetz stoppen, das körperliche Zwangsmaßnahmen in Heimen legalisiert. Eigentlich ist es dafür aber fast schon zu spät.

HAMBURG taz | So gut wie verabschiedet ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die erstmals Fesselungen und andere Zwangsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen regelt. Nun gibt es den aus Hamburg initiierten Appell „Kein Fesseln auf Antrag in der Kinder- und Jugendhilfe!“, der das Gesetz in dieser Form stoppen soll. „Wir sehen zwar die gute Absicht“, sagt Professor Michael Lindenberg von der Evangelischen Hochschule für Sozialarbeit, „aber wir befürchten, dass dieses Gesetz eine sehr problematische Praxis in Heimen legitimiert.“ Weiterlesen

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Kein Fesseln auf Antrag der Kinder- und Jugendhilfe (Stellungnahme Aktionsbündnis + IGfH)

KEIN FESSELN AUF ANTRAG DER KINDER- UND JUGENDHILFE

STELLUNGNAHME DES AKTIONSBÜNDNISSES GEGEN GESCHLOSSENE UNTERBRINGUNG UND DER INTERNATIONALEN GESELLSCHAFT FÜR ERZIEHERISCHE HILFEN (IGFH) ZUM GESETZESVORHABEN ZUR EINFÜHRUNG EINES FAMILIENGERICHTLICHEN GENEHMIGUNGSVORBEHALTS FÜR FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN BEI KINDERN

Im Schatten der Debatten um die Reform des SGB VIII wurde im Bundestag relativ unbemerkt von der Fachöffentlichkeit und ohne Beteiligung der Jugendhilfe ein Gesetzentwurf zur Änderung von § 1631b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beschlossen worden, der nun im parlamentarischen Verfahren ist:
Mit dem Gesetzesvorhaben soll das unbestreitbar bestehende Problem geregelt werden, dass das Kindschaftsrecht für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen – anders als das Betreuungsrecht für Volljährige – keine gerichtlichen Genehmigungserfordernisse vorsieht und daher in diesem Graubereich freiheitsentziehende Maßnahmen stattfinden. Das klingt zunächst vernünftig. Die Regelungen bedeuten aber auch, dass freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich dann zulässig sein sollen, wenn sie „zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich” sind. Der weit gefasste Begriff des Kindeswohls könnte das Tor eröffnen für eine Vielfalt von Fallkonstellationen für freiheitsentziehende Maßnahmen. So erfolgt eine breite Legitimierung, weil sie einen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zulässig sind.
Wir und weitere Mitstreiter_innen sprechen sich hingegen klar für ein umfassendes Verbot solcher Maßnahmen aus (ausführlicher: siehe Stellungnahme). Wir haben daher gemeinsam mit der IGFH eine Stellungnahme dazu verfasst (s.u.), die bereits von zahlreichen Personen und Institutionen unterzeichnet wurde.

Weitere Unterzeichner_innen (Personen und Institutionen) können noch aufgenommen werden – Kolleg_innen, die die Stellungnahme noch unterzeichnen möchten, schreiben bitte eine entsprechende E-Mail an:

tlutz[at]rauheshaus.de

Die Stellungnahme wird in geeigneter Weise dem Bundestag übermittelt.

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Schlussfolgerungen des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) zum PUA Friesenhof

Schlussfolgerung Dudda vom 18.3.2017

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Heimlich geschlossen / TAZ 17.03.2017

Der PUA-Untersuchungsbericht zur Schließung des Friesenhofes in Schleswig-Holstein steht jetzt im Netz zum Download. Siehe den TAZ-Artikel dazu:

taz 17.3.17 Heimlich geschlossen – PUA Untersuchungsber.

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Radio Bremen: Aus für geschlossenes Heim

Radio Bremen: 21. Februar 2017, 20:07 Uhr

Aus für geschlossenes Heim – Landesregierung macht Rolle rückwärts

SPD und Grüne in Bremen wollten straffällig gewordene jugendliche Flüchtlinge eigentlich in einem geschlossenen Heim unterbringen. Doch jetzt macht der Senat eine Rolle rückwärts und setzt eher auf Abschiebung. Auch Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) hält ein geschlossenes Heim für verzichtbar.
„Diese harten Jungs könne man nicht mit sozialpädagogischen Konzepten einfangen“, sagte Sieling im Gespräch mit Radio Bremen. Diese Jugendlichen gehörten in Haft oder ausgewiesen, so der Bürgermeister weiter.
Deswegen will der Bremer Senat das geplante Heim für minderjährige kriminelle Flüchtlinge im Blockland nun nicht mehr bauen. Außerdem haben sich mehrere Bremer Träger jetzt doch bereit erklärt, mit jungen Intensivtätern pädagogisch zu arbeiten. Ein Heim, in dem diese eingesperrt werden, ist demnach nicht mehr nötig.

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taz: Kein Heim für Flüchtlingskinder

TAZ vom 21.02.2017

Geschlossenes Heim in Bremen

Kein Heim für Flüchtlingskinder

Weil es kaum noch Bedarf gibt, hat sich nach den Grünen auch die SPD von dem Heim verabschiedet. Nur noch die CDU ist für das Konzept.

Der Schatten einer Zellenwand und eines Inhaftierten auf Beton

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Bremen nun doch nicht weggesperrt Foto: dpa

BREMEN taz | Bremen wird keine geschlossenen Unterbringung für geflüchtete Jugendliche bauen. Darauf haben sich SPD und Grüne jetzt verständigt – und damit ihren Koalitionsvertrag revidiert. Kommende Woche wird der Senat die Pläne für ein solches Heim wohl offiziell beerdigen.

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Weser Kurier: Diskussion um geschlossene Unterbringung

Weser Kurier vom 13.02.2017

Diskussion um geschlossene Unterbringung

Kathrin Aldenhoff 13.02.2017

Jugendhilfeeinrichtung an der Grenzpappel © Christina Kuhaupt

Im Fitnessraum trainieren die Jungs immer gemeinsam mit einem Betreuer. Für Marco ist das Training eine Möglichkeit, seine Aggressionen loszuwerden, sagt er. (Christina Kuhaupt)

Sie sind auf die harten Jungs eingestellt. Genau die sind ihre Zielgruppe hier, die sogenannten Systemsprenger. Nach mehreren Monaten in der neuen Einrichtung in Hemelingen sollen sie ihr Leben wieder im Griff haben. Wieder den geraden Weg gehen, von dem sie teilweise schon vor Jahren abgekommen sind. Oder auf dem sie noch nie waren. Marco* zum Beispiel flog erst Zuhause raus, dann aus einer Wohngruppe der Jugendhilfe.

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PM: Stiftung Anerkennung und Hilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist seit 1. Januar 2017 Träger der gemeinnützigen, nicht rechtsfähigen Stiftung Anerkennung und Hilfe. Gemeinsam mit den Ländern und den christlichen Kirchen wurde dieses Hilfesystem für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (Deutsche Demokratische Republik) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, errichtet. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Bis zum 31. Dezember 2019 können sich Betroffene für eine individuelle Beratung sowie für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen anmelden.

Hintergrund

In zahlreichen stationären psychiatrischen Einrichtungen und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe haben Kinder und Jugendliche in der Vergangenheit Leid und Unrecht erfahren müssen. Viele von ihnen leiden noch heute u.a. an den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in oder für Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Dieser Personenkreis ist von den bereits bestehenden Fonds “Heimerziehung West” und “Heimerziehung in der DDR” ausgeschlossen und hat nun die Möglichkeit, sich für Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe anzumelden.

Ziel der Stiftung

Ziel der Stiftung ist es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen. Weiterhin sollen Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung heute noch eine Folgewirkung besteht, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Wissenschaftliche Aufarbeitung

Bisher gibt es nur sehr wenige Erkenntnisse zu Art und Umfang der damaligen Geschehnisse in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie sowie zur möglichen Anzahl der davon Betroffenen. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kirchen hat 2016 eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Anzahl der Betroffenen des Hilfesystems in Auftrag gegeben. Den Forschungsbericht können Sie hier kostenlos herunterladen: fb466-leid-unrechtserfahrungen-stationaeren-einrichtungen-behindertenhilfe

http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.html

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