Kategorien
Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
Links
Statements gegen Geschlossene Unterbringung
"Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Jugendpsychiatrie müssen sich entscheiden: Sollen Grenzsituationen ausgehalten und bearbeitet werden oder Grenzen hochgezogen. Das erste wäre professionell und einer Erziehung zur Mündigkeit angemessen, das zweite verspricht in Form so genannter freiheitsentziehender Maßnahmen vorschnell Handlungssicherheit."
Fabian Kessl (Erziehungs- und Politikwissenschaftler, Hochschullehrer am Institut für Soziale Arbeit und Sozialpolitik der Universität Duisburg-Essen)Archive
Meta
Intern
Schlagwort-Archive: § 1631 b BGB
Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen
Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Aktuelle Materialien, Literatur
Verschlagwortet mit Beschwerde, Beteiligung, Bröschüre, Erfahrungen, Familiengericht, freiheitentziehende Maßnahmen, GU, Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, § 1631 b BGB
Schreib einen Kommentar