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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
Prof. Dr. Michael Lindenberg (Ab Sommersemester 1998 Professor für Organisationsformen Sozialer Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule des Rauhen Hauses in Hamburg. 2005 – 2011 Rektor der Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie in Hamburg, emeritiert):
„Wenn wir ein schwieriges Kind aus schwierigen, oft gewalttätigen Zusammenhängen und aus einer vielleicht problematischen Familie mit anderen Kindern zusammenbringen, die ebenfalls von früh an unter diesen Stressoren gelebt haben, und wenn wir diese Gruppe von Kindern dann in eine ebenfalls äußerst schwierige, gefängnisähnliche und damit tendenziell gewalttätige geschlossene Situation bringen, in der sie strikten Regeln unterworfen sind und fast ausschließlich darauf orientiert werden, diese Regeln einzuhalten – dann darf sich niemand wundern, wenn sich ihre Schwierigkeiten noch weiter vervielfältigen. Und wenn wir diese Potenzierung der Schwierigkeiten den Kindern zurechnen, dann liegt der Fehler nicht bei den Kindern, sondern bei den Erwachsenen, die sie in diese gefährliche Situation gebracht haben, anstatt ihnen Beistand zu leisten.“
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Schlagwort-Archive: Beteiligung
Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen
Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Aktuelle Materialien, Literatur
Verschlagwortet mit Beschwerde, Beteiligung, Bröschüre, Erfahrungen, Familiengericht, freiheitentziehende Maßnahmen, GU, Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, § 1631 b BGB
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