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Tagung “Konflikte um Heimerziehung und Einschluss heute” am 4.3.2022 in Hamburg
Ein Bericht von der Tagung ist hier zu finden:
Dressur zur Mündigkeit?
Rechtsgutachten im Auftrag des Aktionsbündnisses
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Statements gegen Geschlossene Unterbringung
Prof. Dr. Tilman Lutz (Sozialarbeiter, Kriminologe und Diakon; Hochschullehrer an der HAW Hamburg, Department Soziale Arbeit):
„Der dauerhafte oder temporäre Einschluss in eine Institution und Ausschließungen aus bestimmten Bereichen der Gesellschaft werden regelhaft mit dem Wohl der Kinder und Jugendlichen begründet – zu Unrecht und wider besseres Wissen.
In geschlossenen Settings werden junge Menschen zu Objekten von Erziehung, die in starren, für alle gleich-gültigen Regelsystemen mit Sanktionen geformt werden sollen. Die weitgehende Aberkennung des Status als Subjekt und die (Schein-)Anpassung in den Institutionen widersprechen dem Wohl bzw. den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Sie verhindern die gemeinsame Auseinandersetzung mit den je individuellen und sozialen Konflikten, und sie verschließen Möglichkeiten der Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. Daher haben so genannte freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe nichts zu suchen.“
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Schlagwort-Archive: Familiengericht
Broschüre zu Erfahrungen mit Geschlossener Unterbringung und freiheitentziehenden Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie erschienen
Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Aktuelle Materialien, Literatur
Verschlagwortet mit Beschwerde, Beteiligung, Bröschüre, Erfahrungen, Familiengericht, freiheitentziehende Maßnahmen, GU, Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, § 1631 b BGB
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